Deko
Logo für die N.I.E-Nummer in Spanienein fotoSpanienkanzlei von Rechtsanwalt Rainer Wiesehahn, Costa Brava
linke Schaltfläche designed by Webdesign WiesehahnZur Personrechte Schaltfläche designed by Webdesign Wiesehahn
linke Schaltfläche designed by Webdesign WiesehahnPublikationenrechte Schaltfläche designed by Webdesign Wiesehahn
Grafik SidebarImmobilienerwerb in SpanienGrafik Sidebar
Grafik SidebarGrundbuchauszug in SpanienGrafik Sidebar
Grafik SidebarFirmengründung in SpanienGrafik Sidebar
Grafik SidebarHandelsregisterauszugGrafik Sidebar
Grafik SidebarN.I.E.-Antrag SpanienGrafik Sidebar
Grafik SidebarAnwaltskostenGrafik Sidebar
Grafik SidebarImpressumGrafik Sidebar
Grafik SidebarKontaktGrafik Sidebar
Grafik SidebarLinksGrafik Sidebar
Deko


Spanien-Service:

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung in Spanien kaufen, nach Spanien auswandern und / oder in Spanien arbeiten möchten, können wir Ihnen hoffentlich weiterhelfen.

Wir beraten Sie zum Hauskauf in Spanien oder Verkauf einer spanischen Immobilie sowie zur Firmengründung in Spanien.

Vorab möchten wir Ihnen ans Herz legen, in Spanien möglichst kein juristisches Dokument ohne vorherige anwaltliche Überprüfung zu unterschreiben. Folgende Dienstleistungen haben wir für Sie im Programm:

  • Um eine Immobilie in Spanien erwerben oder eine Firma gründen zu können, benötigen Sie eine Spanische Identifikationsnummer für Ausländer bzw. N.I.E.. N.I.E. ist die spanische Abkürzung für número de identidad de extranjero. Wichtige Infos zur Nie-Nummer

    Diese sogenannte NIE können wir für Sie beantragen. Die Kosten hierfür betragen zwischen 30 und 200 Euro (incl. 19 % MwSt). NIE beantragen


  • Wenn Sie die spanische N.I.E. selber beantragen möchten, aber kein spanisch verstehen, können wir Ihnen gerne das amtliche Antragsformular für die número de identidad de extranjero der spanischen Behörde per E-Mail und die Ausfüllhilfen per Fax oder Briefpost zusenden. Die Kosten betragen 70 Euro incl. 19 % Mehrwertsteuer. Schicken Sie uns hierzu eine E-Mail mit der Betreffzeile N.I.E. Antragsformularhilfe für 70 Euro bestellen.

  • Wenn Sie spanisch sprechen und die NIE selber beantragen möchten, aber nicht wissen, bei welcher spanischen Behörde Sie die spanische N.I.E. beantragen müssen, lassen wir Ihnen gerne die erforderlichen Informationen für die número de identidad de extranjero per E-Post zukommen. Die Kosten betragen 30 Euro incl. 19 % Mehrwertsteuer. Schicken Sie uns hierzu eine E-Mail mit der Betreffzeile Zuständige spanische Behörde für die N.I.E. erfragen.

  • Die Anforderung eines Handelsregister- oder Grundbuchauszuges sowie eines Namenszertifikates in Spanien für jeweils 60 Euro (incl. 19 % MwSt).

  • Wir überprüfen den Immobilienkaufvertrag, den man in Spanien mit Ihnen abschliessen möchte und nehmen nach entsprechender Rücksprache mit spanischen Kollegen erforderliche Änderungen vor. Die Kosten betragen 0,5 % des Immobilienkaufpreises. Faxen oder mailen Sie uns den Kaufvertrag zu. Auch hier werden wir erst nach angemessener Vorschußzahlung tätig. ...Mehr >>

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen möchten, stellen wir für Sie den Kontakt mit vertrauenswürdigen spanischen Maklerbüros oder seriösen Kaufinteressenten aus Deutschland, aus der Schweiz, Frankreich, Großbritannien, den BENELUX-Staaten und Dänemark her. Im letzteren Fall jedoch nur unter der Voraussetzung, dass unserer internationalen Mandantschaft keine nachteiligen Kaufverträge aufgebürdet werden. Bei vertraglichen oder sprachlichen Schwierigkeiten können wir auch als Übersetzer eine einvernehmliche Lösung herbeiführen. Die hierbei entstehenden Anwaltsgebühren werden gesondert vereinbart. ...Mehr >>

  • Rechtliche Beratungen und Steuersparmodelle in Kooperation mit spanischen Rechtsanwälten (abogados) zum Immobilienerwerb und zur Firmengründung in Spanien insbesondere in steuer- und erbrechtlicher Hinsicht. Sie ersparen sich und uns eine Menge Zeit, wenn Sie uns Ihr Anliegen so genau wie möglich schildern und uns per E-Mail zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anfrage kein Mandatsverhältnis begründen. Wir beraten Sie nur, wenn Sie uns einen angemessenen Vorschuss gezahlt haben. ...Mehr >>

  • Wenn Sie selber bauen oder eine noch nicht errichtete Neubauimmobilie erwerben möchten, sollten Sie einen Vertrag mit dem Bauunternehmen nur unterzeichnen, wenn dort die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. In Spanien existiert seit 1968 ein ausgesprochen verbraucherfreundliches Gesetz, das viele Bauunternehmer gerne vergessen. Die Beachtung dieses Gesetzes bewirkt, dass dem Käufer die geleisteten Vorschüsse zurück erstattet werden, wenn das Bauprojekt nicht vollendet werden kann z.B. weil der Bauunternehmer Pleite macht oder weil die Baubehörde die Bewohnbarkeitsbescheinigung verweigert. Jeder Vertrag über ein Neubauvorhaben muss daher gründlichst überprüft und gegebenenfalls ergänzt oder abgeändert werden. Die Kosten betragen 0,5 % des Immobilienkaufpreises. Faxen oder mailen Sie uns den Kaufvertrag zu. Auch hier werden wir erst nach angemessener Vorschußzahlung tätig. ...Mehr >>

  • Wenn Sie Ihre Wunsch-Immobilie in Spanien selber von zu Hause aus im Internet suchen möchten, können wir Ihnen per E-Mail eine HTML-Datei mit zahlreichen Internetadressen von spanischen Maklerbüros, spanischen Immobilienzeitschriften und spanischen Immobiliensuchmaschinen zukommen lassen. Die Kosten hierfür betragen 30 Euro. ...Kontakt >>

  • Wir verwalten Ihre Immobilie als "gestor" in der Costa Brava im Umkreis von ca. 20 km von Sant Feliu de Guixols in der katalonischen Provinz Girona, damit Ihnen keine Nachteile entstehen, wenn fällige Rechnungen für staatliche oder kommunale Steuern, Telefon, Strom, Wasser, Gas, Wohnungseigentümergemeinschaften (Comunidades) etc. nicht beglichen werden oder wenn irgendwelche Beschlüsse der Gemeinde oder Wohnungseigentümergemeinschaft nicht befolgt werden. Beachten Sie bitte, dass die vorgenannten Rechnungen oder Beschlüsse nicht an Ihre Heimatanschrift z.B. in Deutschland, Schweiz oder Österreich zugestellt werden müssen. Nach Auskunft der Deutschen Botschaft in Spanien nimmt die Zahl der Immobilienzwangsversteigerungen wegen unbeglichener Forderungen stark zu. Die Kosten für die Verwaltung Ihrer Immobilie in der Costa Brava werden gesondert vereinbart.

Deko