Ursprünglich konnten EU-Bürger, Schweizer, Liechtensteiner, Andorraner, Norweger und die Ehepartner und Kinder dieser Nationalitäten die NIE-Nummer für Spanien auf deutsch online bestellen und ohne Warteschlange und ohne Flugreisekosten die N.I.E.-Nummer per Post erhalten.
Nervige Gesetzesänderung ab Januar 2012
Das spanische Innenministerium hat uns Anwälten seit Januar 2012 leider die Befugnis entzogen, die NIE-Nummern für unsere Mandanten in Abwesenheit zu beantragen.
Die NIE-Nummer müssen Sie zur Zeit leider höchstpersönlich beantragen entweder auf spanischen Territorium oder in Ihrem Heimatland beim spanischen Konsulat.
Die spanischen Konsulate sind so überlastet, dass Sie mit Nichtbearbeitung oder mit einer längeren Bearbeitungszeit von 3 bis 6 Monaten rechnen müssen.
Kein Spanisch?
Wenn Sie kein spanisch sprechen, beantragen Sie die NIE-Nummer bitte in Ihrem Heimatland bei Ihrem nächstgelegenen spanischen Konsulat und üben Sie sich in Geduld.
NIE-Nummer schneller erhalten
Die NIE-Nummer erhalten Sie schneller, wenn Sie das ausgefüllte NIE-Antragsformular mit gültigem Reisepaß oder Personalausweis direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde einreichen, die Gebühr bezahlen und den Zahlungsnachweis überreichen. Wenn der spanische Amtsschimmel zufrieden sein sollte, erhalten Sie die NIE-Nummer schneller als beim spanischen Konsulat.
Die persönliche Antragstellung bei der örtlich, zuständigen Ausländerbehörde spart Zeit, da Sie auf etwaige Fehler im Antragsformular sofort hingewiesen werden.
Schwierigkeiten beim Ausfüllen und Einreichen?
Das amtliche NIE-Antragsformular muß auf spanisch ausgefüllt werden. Wenn Sie eine schnellere Erteilung der NIE-Nummer wünschen, sollten Sie es bei der örtlich, zuständigen Ausländerbehörde einreichen.
Wenn Ihnen die spanische Sprache und das Ermitteln der örtlich, zuständigen Ausländerbehörde Schwierigkeiten bereiten sollten, füllen wir für Sie das amtliche Antragsformular auf spanisch aus und teilen Ihnen auch mit, bei welcher Ausländerbehörde Sie den NIE-Antrag persönlich einreichen sollten.
Wer ich bin?
Mein Name ist Rainer Wiesehahn. Ich bin seit 1994 als Rechtsanwalt tätig, spreche deutsch als Muttersprache, und Sie können sich mit mir auch auf spanisch, englisch, französisch, katalanisch und portugiesisch in Verbindung setzen.
Die NIE-Nummer für Spanien habe ich 2003 zunächst "nur" für mich selber beantragt. 2011 habe ich für mich auch die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Spanien beantragt und bekommen. Zuvor hatte ich als EU-Bürger "nur" eine befristete 5-jährige Aufenthaltserlaubnis, die Februar 2011 abgelaufen war.
Seit 2008 beantrage ich die NIE-Nummern auch für Mandanten. Bis heute (09.01.2012) habe ich ca. 20 NIE-Nummern per Post verschickt. Aus Datenschutzgründen darf ich die Mandanten nicht nennen. Selbstverständlich können Sie jederzeit Referenzen einholen.
Wozu Sie die NIE-Nummer für Spanien brauchen?
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien erwerben oder eine Firma gründen möchten, können Sie ohne obige Spanische NIE-Nummer für Ausländer nicht ins Grundbuch oder Handelsregister eingetragen werden.
Auch Verkäufer von spanischen Immobilien, Firmen oder Gesellschaftsbeteiligungen benötigen eine N.I.E.-Nummer.
Bitte füllen Sie dieses Formular komplett aus und schicken Sie es uns entweder per Post oder per E-Mail zu.
Wenn Sie z.B. aus Österreich, Schweiz oder Liechtenstein kommen und eine 4stellige Postleitzahl haben, tragen Sie als fünfte Ziffer bitte eine Null "0" ein.
Unsere Bankverbindung werden wir Ihnen per E-Mail mitteilen. Sobald der Betrag von € 70 Euro bei uns
eingegangen ist, erhalten Sie den ausgefüllten NIE-Antrag sowie die Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten der zuständigen Ausländerbehörde per E-Mai oder Post.
Die mit * markierten Felder müssen alle beantwortet werden!