Viele Immobilien werden über Vermittler verkauft. Die Vermittler begehen hierbei, wenn Sie als Immobilienkäufer Glück haben, Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz; oder die Vermittler übersehen die Pflichten zur Widerrufsbelehrung.
Bei einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz ist in manchen Fällen auch der Immobilienkreditvertrag nichtig mit der Folge, dass Sie bei Zahlungsengpässen wegen Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Umzuges in eine andere Stadt, Vorteile daraus ziehen können.
Vielen Banken und Vermittler begehen bei der Immobilienfinanzierung folgende Beratungsfehler:
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Die Bank bewilligt eine Vollfinanzierung, bei der der Käufer ein Hypothekendarlehen in Höhe des kompletten Kaufpreises erhält, ohne die Einkommensverhältnisse des Immobilienkäufers oder Bauherren gründlich überprüft zu haben.
Finanzexperten raten dringend dazu, eine Vollfinanzierung ohne Eigenkapital nur dann zu bewilligen, wenn der Immobilienkäufer eine krisensichere und unkündbare Beschäftigung z.B. als Beamter auf Lebenszeit hat, und die monatliche Belastung für die Immobilie nur 30 bis 40 % des Nettoeinkommens ausmacht.
- Der Immobilienkäufer erhält eine falsche oder gar keine Widerrufsbelehrung.
- Die Bank macht falsche Angaben zu den gesamten Kreditkosten.
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