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Beratungshilfe mit Online Rechner für Geringverdiener wegen GEZ Rundfunkbeitrag und Abwehr von Abmahnungen. Anwaltliche Infos zum Thema "Beratungshilfe" mit 3 Tipps.

Foto &quotBeratungshilfe wegen GEZ Rundfunkbeitrag"

Foto "Beratungshilfe wegen GEZ Rundfunkbeitrag"


Haben Sie wenig Geld, obwohl Sie viel arbeiten?

Dann helfe ich Ihnen gerne auf Beratungshilfebasis bei der Abwehr von Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstössen und Urheberrechtsverletzungen z.B. durch illegales Filesharing.

Vielleicht empfinden Sie den Rundfunkbeitrag auch als ungerecht.

Dann bin ich Ihnen gerne behilflich, wenn der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio gegen Sie die Zwangsvollstreckung betreibt oder Sie nicht von der Rundfunkbeitragspflicht befreien will.

Außerdem sollten Sie überprüfen, ob die Rundfunkbeiträge verjährt sind oder nicht. Verjährt sind die Beiträge für 2013 bis 2018, sofern die Einzugsbehörde keinen Verwaltungsakt über jene Zeiträume erlassen hat.

Mit dem nachfolgenden Rechner für Beratung- und Prozeßkostenhilfe können Berufstätige ausrechnen, ob Sie einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Vertetung bei Gericht haben.

Bitte beachten Sie, dass die Berechnung nur für den Bund gilt. Für die Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg, den Landkreis München und die Landeshauptstadt München gelten andere Freibeträge.

Ab dem 01.01.2021 gelten neue Freibeträge für PKH und Beratung für den Bund, die Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg, den Landkreis München und die Landeshauptstadt München:

Freibeträge für 2021:

Die ab dem 1. Januar 2021 maßgebenden Beträge, die nach Paragraf 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 der Zivilprozessordnung vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, betragen

  1. für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen (Paragraf 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b der Zivilprozessordnung), im Bund 223 Euro (2020: 228 Euro), in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg 235 Euro, im Landkreis München 235 Euro und in der Landeshauptstadt München 234 Euro.
  2. für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner (Paragraf 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a der Zivilprozessordnung) im Bund 491 Euro (2020: 501 Euro), in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg 516 Euro, im Landkreis München 517 Euro und in der Landeshauptstadt München 515 Euro,
  3. für jede weitere Person, der die Partei auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von deren Alter (Paragraf 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe b der Zivilprozessordnung):
    • a) Erwachsene im Bund 393 Euro (2020: 400 Euro), in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg 414 Euro, im Landkreis München 414 Euro und in der Landeshauptstadt München 411 Euro,
    • b) Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Bund 410 Euro (2020: 381 Euro), in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg 430 Euro, im Landkreis München 432 Euro und in der Landeshauptstadt München 429 Euro,
    • c) Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres im Bund 340 Euro (2020: 358 Euro), in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg 353 Euro, im Landkreis München 359 Euro und in der Landeshauptstadt München 353 Euro,
    • d) Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres im Bund 311 Euro (2020: 289 Euro), in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg 325 Euro, im Landkreis München 328 Euro und in der Landeshauptstadt München 323 Euro.

Falls Sie nicht erwerbstätig sind, addieren Sie bitte zum Ergebnis den Freibetrag für Erwerbstätige.

Berechnung von Prozesskosten- und Beratungshilfe

Bitte nicht ausfüllen:


Das Beratungshilfegesetz hat sich ab 01.01.2014 geändert. Nach § 2 Absatz 2 wird Beratungshilfe nun in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt. Bis zum 31.12.2013 war eine strafrechtliche Vertretung nicht möglich.

Seit dem 01.01.2014 sind nun auch strafrechtliche Vertretungen möglich.

Beratungshilfe ist die kostenlose Rechtsberatung und auch die kostenlose Rechtsvertretung durch eine Rechtsanwaltskanzlei im Zivilrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Verwaltungsrecht z.B. wegen Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Hartz IV.

Die Beratungshilfe beinhaltet auch die anwaltliche Beratung und Vertretung von Selbstständigen beim gewerblichen Rechtsschutz z.B. bei der Rechtsverteidigung gegen Branchenbuch-Abzocke und wegen der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Diese Beratungshilfe erhalten Berufstätige und Selbstständige mit geringem Einkommen, Aufstocker, Geringverdiener, Hartz-IV-Empfänger und Rentner beim Amtsgericht. Der Rechtspfleger stellt dort einen Beratungshilfeschein aus.

Aktualisierung

Neue Freibeträge für PKH und Beratung ab 01.01.2020:

Freibeträge für 2020:

"....Die ab dem 1. Januar 2020 maßgebenden Beträge, die nach Paragraf 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 der Zivilprozessordnung vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, betragen

  1. für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen (Paragraf 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b der Zivilprozessordnung), 228 Euro,
  2. für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner (Paragraf 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a der Zivilprozessordnung) 501 Euro,
  3. für jede weitere Person, der die Partei auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von deren Alter (Paragraf 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe b der Zivilprozessordnung):
    • a) Erwachsene 400 Euro,
    • b) Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 381 Euro,
    • c) Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 358 Euro,
    • d) Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 289 Euro."

Freibeträge für PKH und Beratung ab 01.01.2019:

Freibeträge für 2019

Frühere Freibeträge 2018 bis 2014:

Freibeträge für 2018

Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017 PKHB 2017)

Freibeträge für 2016

Freibeträge für 2015

Anspruch auf Beratungshilfe und PKH selber berechnen

Hier noch 3 weitere Tipps zum Thema Beratungshilfe:

Tipp Nr. 1 :
Abmahnsicherer Webauftritt und Internetanschluß in Deutschland - Tipps von der Rechtsanwaltskanzlei Rainer Wiesehahn (rarw.de)
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Tipp Nr. 3 :

Beratungshilfe beantragen
Ratgeber für Rechtssuchende zur Berechnung von Beratungshilfe und Antragsformular für Beratungshilfe.
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Jeder Fall ist anders. Auch diese Seite hat nur informativen Charakter und kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.