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Beweisprobleme im Zivilprozeß oder Strafverfahren lösen

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Wie kann man Beweisprobleme lösen?

Wenn Sie Ihren Prozeß gewinnen möchten oder sich gegen den gegnerischen Anspruch erfolgreich verteidigen möchten, haben Sie vor einem Zivilgericht die Beweispflicht. Das bedeutet, dass Sie selber alle Tatsachen, die Ihren Anspruch belegen, nachweisen müssen. In der Regel geschieht dies durch Urkunden, Zeugen, Fotos etc., die dem Gericht vorgelegt werden müssen.

Wenn Sie in einem Zivilprozeß eine Klage gegen sich mit Erfolg abwehren möchten, müssen Sie alle Tatsachen, die den gegnerischen Anspruch zu Fall bringen können, beweisen.

Wenn Sie diesen Beweispflichten, sei es als Kläger oder Beklagter nicht nachkommen können, verlieren Sie den Prozeß mit der Folge, dass Sie nicht nur die Gerichtskosten sondern auch die Anwaltskosten des Prozeßgegners zahlen müssen. Wenn Sie anwaltlich vertreten waren, müssen Sie selbstverständlich auch Ihren eigenen Rechtsanwalt bezahlen.

Auch in einem Strafverfahren entscheiden Beweisprobleme, ob es zu einer Verurteilung oder zu einem Freispruch kommt. Wenn z.B. gegen Sie öffentliche Anklage erhoben worden ist, müssen Sie Ihre Unschuld beweisen bzw. die Beweismitttel, die der Staatsanwaltsschaft oder Polizei vorliegen, entkräften. Dieser Beweis kann ebenfalls durch Urkunden, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten oder ähnliches geführt werden.

Der Beweis innerer Tatsachen wie z.B. die Täuschungsabsicht, falsche Aussagen, Lügen, Schuldunfähigkeit, die nur vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, der vorgeschobene Eigenbedarf etc. kann wenn überhaupt nur durch private Ermittlungen geführt werden. Dies ist Aufgabe eines Detektives oder einer Detektei.

Die hierbei entstandenen Detektivkosten muß z.B. der Arbeitnehmer zahlen, wenn der Arbeitgeber nur mit Hilfe eines Detektives nachweisen konnte, dass in Wirklichkeit keine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat.


Detektive und Detekteien in ganz Deutschland

Sammlung von Urteilen zur Erstattungsfähigkeit und Absetzbarkeit von Detektivkosten


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