Häufig gestellte Fragen zum Immobilienerwerb in Spanien :
F: Ich habe in einem Immobilienbüro auf Mallorca einen Vertrag unterschrieben, der mich zum Kauf einer Finca verpflichtet. Ist dieser Vertrag ohne notarielle Beglaubigung überhaupt gültig?
A: Leider ja. Näheres entnehmen Sie bitte unserem Beitrag Immobilienerwerb in Spanien
F: Wo kann man sich denn noch zum Immobilienerwerb in Spanien informieren?
A: Bei der Deutschen Botschaft in Spanien. Dort gibt es eine sehr gute Infoschrift. Wenn Sie die dortigen Ratschläge befolgen, vermeiden Sie sehr viel Ärger.
[Zur Firmengründung in Spanien|
Zu den Anwaltsgebühren|
Erbrecht|
Abmahnungen|
Anwaltsgebühren
|
Computerkriminalität]
|