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Mitglied werden und nie wieder eine Abmahnung zahlen wegen Internetanschluß oder Website

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Hier können Sie sich kostenlos registrieren. Die Mitgliedschaft hat folgende Vorteile:

  • Internetanschlußinhaber erhalten hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie eine Filesharing-Abmahnung mit Hilfe vom BGH-Urteil vom 24.November 2016 unter dem Aktenzeichen I ZR 220/15 erfolgreich abwehren.
  • Mitglieder können sich selber ausrechnen, wie hoch die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten in einem Rechtsstreit sein werden.
  • Mit dem kostenlosen Ratgeber "Nie wieder Abmahngebühren zahlen" erfahren Sie, wie Sie nie wieder eine Abmahnung wegen eines Webauftrittes zahlen müssen.
  • Berechnen Sie online, ob Sie einen Anspruch auf Beratungs- und Prozeßkostenhilfe haben.
  • Jederzeit können Sie in etwa 1.800 Dokumenten recherchieren.

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Foto Rechtsanwalt Rainer Wiesehahn

Rechtsanwalt
Rainer Wiesehahn
Telefon: 01578 / 710 13 82
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Jeder Fall ist anders. Auch diese Seite hat nur informativen Charakter und kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.

Abgemahnt vom Mitbewerber oder Rechteinhaber?

5 einfache Dinge können Sie sofort tun:

  1. Ruhe bewahren.
  2. Abmahner nicht antworten.
  3. Abmahnung scannen oder fotografieren.
  4. Abmahnschreiben hier verschlüsselt hochladen.
  5. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern.