AGB & Vertrag zur Suchmaschinenoptimierung
Der Suchmaschinenoptimierer ist bestrebt, Ihrer Website bei der Suchmaschine der US-Firma Google Inc. eine Position auf der ersten Trefferseite für Recherchen mit Suchbegriffen, die für Ihren Webauftritt relevant sind, zu verschaffen.
Google (TM) achtet sehr genau darauf, dass seine Richtlinien für Webmaster und Suchmaschinenoptimierung befolgt werden.
Beim Vertrag mit dem Suchmaschinenoptimierer, der auch oft SEOP (Search Engine Optimization Professional) genannt wird, sollten Sie darauf bestehen, dass im Vertrag schriftlich zugesichert wird, dass der SEOP die beiden Google-Richtlinien befolgt,...
Fortsetzung...AGB & Vertrag zur Suchmaschinenoptimierung