Infos zu Abmahnungen im Internet wegen UWG abwehren, Suchmaschinenbetrug, Cloaking, Spam, NIE-Antrag in Spanien, Anwaltskosten, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Heizkosten, Betriebskosten, Nebenkosten selber überprüfen und berechnen |
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Teil 2: Vertrag zur Webprogrammierung und Webdesign:
nicht der Webprogrammierer oder der Webdesigner sondern immer der Betreiber der Website, auch wenn dieser die abgekupferten Texte und Grafiken nicht selber in seine Webseiten eingefügt hat.
Desweiteren sind Regelungen darüber erforderlich, bei wem die Urheberrechte am Layout, am HTML-Quelltext, am Inhalt, an den Grafiken wie Firmenlogos, Navigationsleisten und das Recht am Domainnamen verbleiben sollen, wer für das Texten, den Webserver, das Hochladen und Aktualisieren der Webseiten verantwortlich sein soll.
Verträge zur Suchmaschinenoptimierung
Anfang Vertrag zur Webprogrammierung und Webdesign
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