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Teil 2: Vertrag zur Webprogrammierung und Webdesign:

Der Betreiber einer Website und nicht der Webdesigner haftet für irgendwelche Rechtsverstösse z.B. durch Markenrechtsverstösse und Urheberrechtsverletzungen. Betreiber ist derjenige, auf dessen Name die Domain für die Website registriert worden ist.

Eine solche Haftung für Rechtsverstösse, die der Websitebetreiber überhaupt nicht begangen hat, ist ungerecht, wird den Abmahner aber nicht daran hindern, Sie auf Einstellung der Rechtsverletzung und Bezahlung der Anwaltskosten in Anspruch zu nehmen.

Diese Rechtskonflikte verhindern Sie mit einem eigenen Vertrag mit dem Webdesigner, den Sie gestalten. Ein solcher Webdesign Vertrag sollte dem Webdesigner ausdrücklich verbieten, abgekupferte Texte und Grafiken in die Webseiten einzufügen.

Damit der Webdesigner dieses Verbot auch ernst nimmt, ist eine Vertragsstrafe im Webdesignvertrag nie verkehrt.

Es ist nicht empfehlenswert, dass Sie ungeprüft den Vertrag des Webdesigners unterzeichnen, oder vor der Websiteerstellung einen Vorschuss zahlen.

Desweiteren sind im Webdesignvertrag Regelungen darüber erforderlich, bei wem die Urheberrechte am Layout, am HTML-Quelltext, am Inhalt, an den Grafiken wie Firmenlogos, Navigationsleisten und das Recht am Domainnamen verbleiben sollen, wer für das Texten, den Webserver, das Hochladen und Aktualisieren der Webseiten verantwortlich sein soll.

Viele Webdesigner verschweigen sehr gerne, dass eine teure Website für 5.000 Euro nutzlos ist, wenn keine Suchmaschine alle Webseiten unter den ersten 10 von 1000 Webseiten auflistet.

Es daher sehr wichtig für Webdesigner und Kunde, dass im Webdesignvertrag eine Regelung getroffen wird, ob der Kunde oder der Webdesigner die Suchmaschinenoptimierung übernehmen soll.

Wenn Sie als Kunde einen Webdesigner, einen Webprogrammierer oder eine Webdesign Agentur mit der Suchmaschinenoptimierung beauftragen möchten, besteht die Gefahr, dass Sie viel Geld für eine nutzlose Suchmaschinenoptimierung ausgeben. Ein schöner Vertrag sichert Ihre Rechte und verhindert Pfuschereien. Mehr dazu in

Verträge zur Suchmaschinenoptimierung

Den ganzen obigen Stress können Sie vermeiden, wenn Sie sich eine gute Webdesign-Software besorgen und Ihre Webseiten ohne irgendwelche Webdesign-Kenntnisse selber erstellen.

Angenommen Sie erhalten nun einen eigenen Webauftritt, so bleibt eine wichtige Frage offen. Nämlich die, auf welchem Webhost die Website untergebracht werden soll.

Schlechte Webdesigner jubeln ahnungslosen Kunden gerne einen Webdesignvertrag unter, wo der Kunde eine Mindestlaufzeit und nutzlose Dienstleistungen für Webhosting, Wartung und Aktualisierung teuer bezahlen muss.

Ein Webhost für statische Webseiten kostet mit eigener Domain z.B. etwa 14 Euro pro Jahr. Viele Webdesigner kassieren das dreifache pro Monat.

Wenn Sie nur eine private Homepage haben möchten, um mit Bloggen Geld zu verdienen, brauchen Sie noch nicht einmal einen Webhost, da es kostenlose, suchmaschinenoptimierte Bloggerwebsites gibt mit hunderten von kostenlosen Webdesign-Vorlagen.

Ein beruflicher Webauftritt braucht allerdings eine eigene Domain und einen Webhost, also eine Unterkunft, wo die Webseiten abgespeichert werden.

Welches der beste und preisgünstigste Webhost für eine professionelle Website ist, erfahren Sie auf unserer Webdesign und Internet Marketing Website webdesign-wiesehahn.de. Dort informieren wir u.a., wie professionelle Webseiten erstellt und geschrieben werden, die verkaufen, wie Sie Webdesign online lernen können und welche Webhosts es gibt, wo Sie sogar Ihre Webseiten selber online gestalten, ändern und erweitern können, ohne HTML und Co. kennen zu müssen.

Weitere Infos unter: Bester Webhost

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