Manchmal müssen Rechtssuchende keine Anwaltskosten zahlen und erhalten so eine kostenlose anwaltliche Rechtsvertretung, wenn
- Sie den Prozeß gewinnen z.B. weil Sie mit Ihrem Smartphone im Internet in eine betrügerische Abofalle getappt sind,
- Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt oder
- wenn Sie die Voraussetzungen der Beratungshilfe erfüllen oder
- wenn Ihnen Prozeßkostenhilfe gewährt wird oder
- wenn ein Autofahrer Ihnen im Straßenverkehr einen Schaden zugefügt hat, und Sie kein Mitverschulden trifft, Sie also einen Schuldanteil von null %haben.
Wer Prozeß gewinnt, zahlt nichts
Wenn Sie einen Prozeß gewinnen, muß der Verlierer nicht nur die Gerichtskosten und seinen eigenen Rechtsanwalt zahlen sondern auch Ihre Anwaltskosten.
Einen Prozeß gewinnen Sie, wenn Sie im Internet in eine betrügerische Abofalle getappt sind, das angebliche Abonnement nachweislich bestritten und angefochten haben und Klage auf Feststellung erheben, dass Sie nicht verpflichtet sind, die Rechnung und Mahnkosten des Internetbetrügers zu zahlen.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie eine betrügerische Abofallenrechnung erfolgreich bestreiten und den diesbezüglichen Rechtsstreit gewinnen werden oder nicht, füllen Sie bitte unten das Formular ordnungsgemäß aus.
Kostenlose Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung bei Rechtschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und Ihre Versicherung der Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens eine Deckungszusage erteilt, haben Sie keine Kosten für eine anwaltliche Rechtsberatung und auch keine Kosten wegen eines etwaigen Prozesses.
Keine Anwaltskosten bei Beratungshilfe
Wenn Sie Geringverdiener sind und die Voraussetzungen der Beratungshilfe erfüllen, erteilt Ihnen das zuständige Amtsgericht einen Beratungshilfeschein.
Geringverdiener sind Senioren mit einer niedrigen Rente, Arbeitslose, Hartz 4 Empfänger, Leiharbeiter und Berufstätige mit geringem Einkommen und/oder nichtberufstätigen Ehepartnern und minderjährigen Kindern.
Mit dem oben genannten Beratungshilfeschein können Sie eine Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens aufsuchen und sich kostenfrei beraten und vertreten lassen.
Die Staatskasse übernimmt hierbei auch die Kosten für ein Anwaltschreiben oder für außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrem Gegner.
Keine Prozeßkosten bei Prozeßkostenhilfe
Wenn Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllen, übernimmt die Staatskasse auch die Kosten des Rechtsstreites. Den Antrag auf Prozeßkostenhilfe können Sie selber stellen z.B. beim Rechtspfleger des für Sie zuständigen Amtsgerichtes oder über die Anwaltskanzlei Ihres Vertauens.
Weitere Infos zur Prozeßkostenhilfe erhalten Sie bei Wikipedia und in der Zivilprozeßordnung (ZPO):
Kostenlose Rechtsberatung und Vertretung bei Verkehrsunfällen
Kostenlose Rechtsberatung und Vertretung bei Verkehrsunfällen erhalten schuldlose Unfallopfer aufgrund von Sondervereinbarungen zwischen Rechtsanwälten und Kfz-Haftpflichtversicherern.
Wenn Sie zum Beispiel mit Ihrem Auto, mit Ihrem Fahrrad oder als Fußgänger von einem anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer angefahren worden sind, und Sie keine Schuld an dem Verkehrsunfall trifft, zahlt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners auch Ihre außergerichtlichen Anwaltskosten.
Kontaktformular für kostenlose Auskunft
Möchten Sie wissen, ob Sie den Prozeß gewinnen werden wegen Internetbetruges, Handy Abo Abzocke und Handysperre oder ob Sie eine kostenlose Rechtsvertretung von Ihrem Rechtschutzversicherer, von der Staatskasse oder vom gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer bekommen?
Eine kostenlose Auskunft erhalten Sie von unserer Anwaltskanzlei, wenn Sie unten das Kontaktformular ausfüllen und absenden.
Außerdem benötigen wir ein Handyfoto von der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung oder von dem Beratungshilfeschein.
Den Beratungshilfeschein erhalten Hartz4-Empfänger, Rentner und Geringverdiener bei Ihrem örtlichen Amtsgericht.
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