Haben Sie soviele Schulden, dass Sie bereits den Überblick verloren haben?
Es gibt immer eine Lösung. Auch bei dem heiklen Thema "Schulden".
Wie wärs, wenn Sie sich mit allen Gläubigern einigen?
Grundlage hierfür bildet der sogenannte Schuldenbereinigungsplan, auch Gläubigervergleich genannt. Wenn alle Gläubiger diesem Plan zustimmen, erlangen Sie Schuldenfreiheit. Der juristische Ausdruck für Schuldenfreiheit ist die sogenannte Restschuldbefreiung.
Natürlich werden Schuldner nur dann alle Schulden los, wenn sie den Schuldenbereinigungsplan vertragsgemäß erfüllt haben. Mit Ratenzahlungen oder noch besser mit einer Einmalzahlung z.B. mit Hilfe eines Verwandtendarlehens. Eine solche Einmalzahlung wird Ihren Gläubigern gefallen, weil sie ihr Geld sofort bekommen.
Alles was Sie brauchen sind ein Aktenordner, Trennblätter, Taschenrechner, Computer und die nachfolgende Online-Schuldenberatung.
Nun alles schön der Reihe nach. Mit folgenden 8 einfachen Dingen können Sie einen Schuldenschnitt erlangen. Mit oder ohne Privatinsolvenz:
8 einfache Dinge zur Restschuldbefreiung
- Aktenordner kaufen und
- Trennblätter
- Alle Gläubiger abheften
Jeder Gläubiger erhält sein eigenes Trennblatt. - Schulden jedes einzelnen Gläubigers ermitteln.
- Strittige Forderungen senken
z.B. dank Verjährung, Widerrufsjoker, Zinsanpassung, Kreditwucher oder Schadensersatz wegen Falschberatung. - Alle Schulden zusammenrechnen.
- Fragenbogen zur Online-Schuldenberatung ausfüllen und absenden.
- Kostenlose Erstberatung am Telefon.
Schuldenberatung online
Wozu das alles?
Nach Beantwortung der oben genannten Fragen, nimmt die Schuldenberatung Gestalt an.
Folgende Fragen werde ich Ihnen am Telefon beantworten:
- Wie der Schuldenbereinigungsplan in etwa aussehen wird.
- Ob Sie Ihre Schulden sofort, in 3 Jahren, 5 Jahren oder 6 Jahren loswerden oder niemals.
- Ob eine Verbraucherinsolvenz für Sie in Frage kommt oder gefährlich ist.
- Auskunft, ob Sie für die Schuldnerberatung, das Schuldenbereinigungsverfahren und für die Bescheinigung des Scheiterns der außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern Beratungshilfe bekommen und so keine Anwaltskosten zahlen müssen.
- Wie Sie Ihren guten Ruf trotz Schuldenkrise retten können.
- Wie Sie Ihr Vermögen und Ihr Wohneigentum mit legalen Mitteln vor der Verwertung durch den Insolvenzverwalter in Sicherheit bringen.
- Auskunft darüber, was Sie vor der Verbraucherinsolvenz alles erledigen müssen, vgl. hierzu die Zulässigkeitsvoraussetzungen in § 305 InsO.
Weitere Infos
Haben Sie 35 Minuten Zeit?
Ausführlichere Informationen zur Restschuldbefreiung ohne Verbraucherinsolvenz ab 8 Schritten und zur Schuldenfreiheit mit Privatinsolvenz ab 15 Schritten finden Sie in dem nachfolgenden Beitrag.
Endlich schuldenfrei ab 8 Schritten
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel hat nur informativen Charakter. Eine anwaltliche Beratung soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Außerdem bezieht sich dieser Beitrag auf die Sach- und Rechtslage bis zum 15.11.2018.
Fragen und Kommentare
Haben Sie Fragen, Anregungen oder ein Anliegen, das Ihnen besonders wichtig ist?
Dann diskutieren Sie mit uns:
Zufrieden?
Wenn Ihnen diese Informationen weitergeholfen haben, empfehlen Sie diese Seite bitte Ihren Freunden. Vielen Dank im Voraus.