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Schuldenberatung online bei geeigneter Person nach § 305 InsO (Rechtsanwalt)

Kostenlose Erstberatung für Verbraucher wegen Schuldenbereinigung, Bescheinigung, Privatinsolvenz nach § 305 InsO und Restschuldbefreiung.

  • 820 Wörter
  • Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten und 18 Sekunden
  • Erstellt am: 15.11.2018
  • Wer: Überschuldete Verbraucher mit Insolvenzmasse oder reichem Onkel

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Infografik "8 einfache Dinge zur Restschuldbefreiung"

Infografik "8 einfache Dinge zur Restschuldbefreiung" mit folgendem Text:

"Überschrift mit vorgenanntem Titel. Sodann folgt der Text "1.) Aktenordner kaufen und 2.) Trennblätter 3.) Alle Gläubiger im eigenen Trennblatt abheften. 4.)Schulden jedes einzelnen Gläubigers ermitteln. 5.) Strittige Forderungen senken z.B dank Verjährung, Widerrufsjoker, Kreditwucher, Zinsanpassung u.ä.. 6.) Alle Schulden zusammenrechnen. 7.) Fragenbogen zur Online-Schuldenberatung ausfüllen und absenden. 8.) Kostenlose Erstberatung am Telefon. Als URL: rarw.de/schuldnerberatung-online/ :: E-Mail-Adresse"


Haben Sie soviele Schulden, dass Sie bereits den Überblick verloren haben?

Es gibt immer eine Lösung. Auch bei dem heiklen Thema "Schulden".

Wie wärs, wenn Sie sich mit allen Gläubigern einigen?

Grundlage hierfür bildet der sogenannte Schuldenbereinigungsplan, auch Gläubigervergleich genannt. Wenn alle Gläubiger diesem Plan zustimmen, erlangen Sie Schuldenfreiheit. Der juristische Ausdruck für Schuldenfreiheit ist die sogenannte Restschuldbefreiung.

Natürlich werden Schuldner nur dann alle Schulden los, wenn sie den Schuldenbereinigungsplan vertragsgemäß erfüllt haben. Mit Ratenzahlungen oder noch besser mit einer Einmalzahlung z.B. mit Hilfe eines Verwandtendarlehens. Eine solche Einmalzahlung wird Ihren Gläubigern gefallen, weil sie ihr Geld sofort bekommen.

Alles was Sie brauchen sind ein Aktenordner, Trennblätter, Taschenrechner, Computer und die nachfolgende Online-Schuldenberatung.

Nun alles schön der Reihe nach. Mit folgenden 8 einfachen Dingen können Sie einen Schuldenschnitt erlangen. Mit oder ohne Privatinsolvenz:

8 einfache Dinge zur Restschuldbefreiung

  1. Aktenordner kaufen und
  2. Trennblätter
  3. Alle Gläubiger abheften
    Jeder Gläubiger erhält sein eigenes Trennblatt.
  4. Schulden jedes einzelnen Gläubigers ermitteln.
  5. Strittige Forderungen senken
    z.B. dank Verjährung, Widerrufsjoker, Zinsanpassung, Kreditwucher oder Schadensersatz wegen Falschberatung.
  6. Alle Schulden zusammenrechnen.
  7. Fragenbogen zur Online-Schuldenberatung ausfüllen und absenden.
  8. Kostenlose Erstberatung am Telefon.

Schuldenberatung online

Bitte nicht ausfüllen:

Fragebogen für die Online-Schuldnerberatung


In den letzten 10 Jahren ist mir die Restschuldbefreiung erteilt oder abgelehnt worden

Ein Sponsor kann mir später Geld für die Einmalzahlung leihen









zahlen.







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Wozu das alles?

Nach Beantwortung der oben genannten Fragen, nimmt die Schuldenberatung Gestalt an.

Folgende Fragen werde ich Ihnen am Telefon beantworten:

  • Wie der Schuldenbereinigungsplan in etwa aussehen wird.
  • Ob Sie Ihre Schulden sofort, in 3 Jahren, 5 Jahren oder 6 Jahren loswerden oder niemals.
  • Ob eine Verbraucherinsolvenz für Sie in Frage kommt oder gefährlich ist.
  • Auskunft, ob Sie für die Schuldnerberatung, das Schuldenbereinigungsverfahren und für die Bescheinigung des Scheiterns der außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern Beratungshilfe bekommen und so keine Anwaltskosten zahlen müssen.
  • Wie Sie Ihren guten Ruf trotz Schuldenkrise retten können.
  • Wie Sie Ihr Vermögen und Ihr Wohneigentum mit legalen Mitteln vor der Verwertung durch den Insolvenzverwalter in Sicherheit bringen.
  • Auskunft darüber, was Sie vor der Verbraucherinsolvenz alles erledigen müssen, vgl. hierzu die Zulässigkeitsvoraussetzungen in § 305 InsO.

Weitere Infos

Haben Sie 35 Minuten Zeit?

Ausführlichere Informationen zur Restschuldbefreiung ohne Verbraucherinsolvenz ab 8 Schritten und zur Schuldenfreiheit mit Privatinsolvenz ab 15 Schritten finden Sie in dem nachfolgenden Beitrag.

Endlich schuldenfrei ab 8 Schritten

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel hat nur informativen Charakter. Eine anwaltliche Beratung soll hierdurch nicht ersetzt werden.

Außerdem bezieht sich dieser Beitrag auf die Sach- und Rechtslage bis zum 15.11.2018.


Fragen und Kommentare

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Foto Rechtsanwalt Rainer Wiesehahn

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Rainer Wiesehahn
Telefon: 01578 / 710 13 82
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Jeder Fall ist anders. Auch diese Seite hat nur informativen Charakter und kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.

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4 einfache Dinge können Sie sofort tun:

  1. Alle Gläubiger abheften.
  2. Deren Schulden ausrechnen.
  3. Fragebogen zur Schuldnerberatung ausfüllen E-Mail-Adresse für kostenlose Ersteinschätzung
  4. Kostenlose Erstberatung erhalten.