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Warum ein käuferfreundlicher Vertrag vom Rechtsanwalt auf deutsch und spanisch mit Treuhandservice und Rücktrittsklausel den Käufer vor Betrügereien beim Kauf einer Immobilie, einer GmbH, einer Gesellschaftsbeteiligung oder einer Website schützt.

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Unsere Euros nicht!!

Retten Sie Ihr Vermögen und investieren Sie sicher mit unserem Käuferschutz, Treuhandservice und Preissenkungsservice

Mit Treuhandservice und käuferfreundlichem Vertrag werden Sie als Käufer einer Immobilie, Firma oder Website nie wieder abgezockt.

Jede Rechtsanwaltskanzlei, jeder Rechtsanwalt und jede Anwältin kann in Ihrem Heimatort einen entsprechenden Vertrag auf deutsch aufsetzen, den unsere Kanzlei dann für 6 Cent pro Wort ins Spanische übersetzt, wenn Sie nicht in Deutschland sondern in Spanien investieren möchten.

Inhaltsverzeichnis

Warum Käuferschutz

Jeden Tag werden in Deutschland und Spanien Käufer beim Kauf eines Hauses, einer Firma, einer Firmenbeteiligung oder einer Website betrogen.

Viele Betrugsfälle bleiben unerkannt oder werden vertuscht, da es den Käufern peinlich ist, gegenüber Familienangehörigen, Freunden und Arbeitskollegen zuzugeben, dass sie übers Ohr gehauen worden sind.

Wenn Sie auch das Buch "Fraudes Inmobiliarios" des spanischen Generalstaatsanwaltes José María Luzón Cuesta gelesen haben, dann wissen Sie, dass sowohl nationale als auch ausländische Käufer Opfer von diesen Betrügereien werden können.

Das Schlimme an diesen Abzockereien ist, dass sie oft nicht nachgewiesen werden können. Der Verkäufer macht oft falsche Versprechen, die der Käufer ohne Schutzmechanismen wie ein Gesprächsprotokoll oder ein versehentlich eingeschaltetes Handy nicht nachweisen kann.

Der beste Käuferschutz ist daher ein käuferfreundlicher Vertrag mit Treuhandservice und Rücktrittsklausel.

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Treuhandservice

Der Treuhandservice schützt den Käufer davor, Vorkasse leisten zu müssen und die gekaufte Ware möglicherweise niemals ausgehändigt zu bekommen.

Im Internet werden bei Onlineauktionen häufig Waren verkauft, wo der Käufer erst zahlen muß und dann hoffen darf, dass er die Ware auch wirklich erhält.

Der Treuhandservice sorgt dafür, dass der Käufer erst dann an den Verkäufer zahlen muß, wenn er die Ware im vertragsgemäßen Zustand erhalten hat.

Beim Immobilienkauf mit Treuhandservice überweist der Treuhänder, oft ein Notar oder Anwalt, den Kaufpreis Zug um Zug gegen Eintragung ins Grundbuch und/oder gegen Hereingabe eines notariell, beurkundeten Nachweises, dass die Gemeinde die gekaufte Immobilie nicht enteignen oder abreißen wird oder dass beim zuständigen Finanzamt keine Steuerschulden bestehen.

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Käuferfreundlicher Vertrag

Der käuferfreundliche Vertrag schützt die Interessen der Käufer sehr sorgfältig mit einem Treuhandservice, einer Ausstiegsklausel, einem Erfolgshonorar und einer Vertragsstrafe.

Es gibt noch viele andere Vertragsklauseln, die Käufer davor schützen, beim Kauf einer Immobilie, beim Erwerb einer GmbH oder einer Gesellschaftsbeteiligung oder bei der Anfertigung einer Website betrogen zu werden.

Weitere Infos erhalten Sie von der Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens in Ihrer Heimatstadt.

Ehrbare Verkäufer haben sicher keine Probleme solche käuferfreundlichen Verträge zu akzeptieren. Alles eine Frage der Verhandlungskunst.

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Treuhandkonto bis 250.000 Euro

Käuferinnen und Käufern, die in Spanien oder Deutschland eine Immobilie, eine GmbH, eine Gesellschaftsbeteiligung oder Website kaufen möchten, helfen wir gerne mit einem Treuhandservice.

Hierzu richten wir ein Treuhandkonto bis zu 250.000 Euro ein. Die Kosten für dieses Treuhandkonto entsprechen einer Hebegebühr von 1 %.

Das Treuhandkonto richten wir nur für redliche Käufer ein, die sich ausweisen und die Herkunft des Kaufpreises nachweisen können.

Die Kosten für eine anwaltliche Beratung und für den Treuhandservice können Sie kostenlos auf unserem Gebührenrechner unten ausrechnen. Tragen Sie hierzu den Kaufpreis in das Feld ein und klicken dann auf: "Ausrechnen".

Verbraucher, die nur eine Beratung wünschen, zahlen 180 Euro zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Beim Treuhandservice kommt noch die Hebegebühr von 1 % hinzu.

Verhandlungen mit dem Verkäufer kosten extra. Die Beratungsgebühr für Verbraucher wird hierbei angerechnet.

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So werden Käufer abgezockt

Windige Verkäufer zocken die Käufer folgendermaßen ab...

  • Dringlichkeit wird konstruiert:

    Verkäufer fordert vom Käufer einen Vorschuß, weil morgen oder heute nachmittag ein weiterer Käufer die Ware anschaut.

  • Immobilie ist illegal

    Besonders in Spanien gibt es illegal errichtete Immobilien am Meer, die unter das Küstengesetzt fallen.

    Verkäufer oder Makler verschweigt dies.

  • Bauunternehmer verlangt Vorschuß

    Bei Neubauten in Spanien verlangt der Bauunternehmer einen Vorschuß, schließt aber keine Versicherung ab, die den Käufer vor Konkurs oder Pfändungen schützt.

  • Firma hat Steuerschulden

    Die Verkäufer einer Firma, GmbH oder Gesellschaftsbeteiligung verschweigen dem Käufer desöfteren, dass die Buchführungspflichten vernachlässigt worden sind, und das Finanzamt hierfür eine Steuerschätzung durchführen wird.

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Erstellt am: 10.02.2012, mobilfreundlich seit dem 15.06.2017

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Foto Rechtsanwalt Rainer Wiesehahn

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Rainer Wiesehahn
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