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10 einfache Dinge wehren Abmahnung ab

Die beste Rechtsverteidigung gegen eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing, Urheberrechtsverletzung, Wettbewerbsverstoß und Markenrechtsverletzung. Insgesamt 13 Abwehrstrategien

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  • 2151 Wörter
  • Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten und 38 Sekunden
  • 12.02.2018
  • Aktualisiert: 21.01.2022

Haben Sie eine Abmahnung von einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten und Sie wissen nicht, was Sie jetzt tun sollen?

Es gibt immer eine Möglichkeit, um aus der Sache einigermaßen gut wieder herauszukommen. Auch dann, wenn Sie der Hauptgrund für besagte Abmahnung sind.

Folgende 10 einfache Dinge helfen Ihnen bei einer erfolgreichen Rechtsverteidigung:

  1. Beweislage
  2. Örtliche Rechtsprechung
  3. Gar nichts tun
  4. Abmahnung zurückweisen
  5. Vertretungsvollmacht bestreiten
  6. Rechtsverstoß bestreiten
  7. Modifizierte Unterlassungserklärung
  8. Verjährung
  9. Negative Feststellungsklage
  10. Kostenlose Erstberatung

1.) Beweislage

Viele Abmahner begehen nützliche Fehler, mit denen der Abgemahnte seinen Peiniger zurückärgern kann.

Oft begeht die Anwaltskanzlei des Abmahners diese Fehler . Manchmal führen solche Fehler zu einer sehr schlechten Beweislage. Zugunsten des Abgemahnten.

Jede Abmahnung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Im Falle eines Prozesses beim Amtsgericht, Landgericht oder Arbeitsgericht muß der Anspruchsteller beweisen, dass er einen bestimmten Anspruch hat. Bei Abmahnprozessen muß der Abmahner folgende 3 Dinge beweisen,

  1. Den Zugang des Abmahnschreibens,
  2. die Wirksamkeit der Abmahnung und
  3. den abgemahnten Rechtsverstoß .

Dieser Beweis gelingt, wenn der Abmahner zu den obigen 3 Punkten schlüssig und unbestritten etwas vorträgt.

Beispiel:
Der Abmahner behauptet, dass der Abgemahnte am Tag X einen Wettbewerbsverstoß im Internet begangen hat und das Abmahnschreiben an dem und den Tag bekommen hat. Der Abgemahnte bestreitet dies nicht. Der Abmahner hat so die Anspruchsvoraussetzungen für eine Abmahnung bewiesen.

Dieser Fall ist sehr selten. Anwaltlich vertretene Abmahnopfer bestreiten die Dinge, die der Abmahner nicht oder nur sehr schlecht beweisen kann.

Zugang der Abmahnung

Wenn der Abgemahnte behauptet, die Abmahnung nicht erhalten zu haben. Gerät der Abmahner in Zugzwang. Er muß nun beweisen, dass der Abgemahnte das Schreiben erhalten hat. In unproblematischen Fällen hat die Abmahnkanzlei das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, per Fax oder per Gerichtsvollzieher zugestellt.

Massenabmahnung

Eine Besonderheit gilt bei Massenabmahnungen z.B wegen illegalem Filesharing. Das Versenden jeder Abmahnung per Fax oder Einschreiben mit Rückschein kostet Zeit und Geld. Massenabmahnungen werden deshalb häufig mit normaler Post, also ohne Empfangsbestätigung, verschickt.

Dieser Zustellfehler ist sehr nützlich, um die Abmahnindustrie zu ärgern.

2.) Örtliche Rechtsprechung

Jeder Landgerichtsbezirk hat eine andere Rechtsaufassung zur Beweislage beim Zugang von Abmahnungen, zur Unwirksamkeit und zum Beweisen eines Rechtsverstosses.

Nicht zu unterschätzen ist auch die legale Einflußnahme der Industrielobby in manchen Gerichtsbezirken. Einige Gerichte beweinen die vermeintlichen Verluste der Film- und Musikindustrie durch Online-Piraterie.

Andere Richter bilden sich ihre eigene Meinung.

Die örtliche Rechtsprechung in Ihrer Heimat entscheidet darüber, ob die nachfolgenden 8 Dinge Sinn machen oder nicht.

3.) Gar nichts tun

Es gibt Abmahnungen, die sind so fehlerhaft und unbedeutend, dass der Abgemahnte einen Rechtsstreit haushoch gewinnen wird. Meistens handelt es sich hierbei um Abmahnungen von Mitbewerbern und Markeninhabern, die einen auf Hilfssheriff machen und Abmahngebühren kassieren wollen.

Auch Filesharing Abmahnungen, die mit einfacher Post, also ohne Empfangsbestätigung, verschickt werden, können in manchen Gerichtsbezirken solange ignoriert werden, bis Sie verklagt werden oder bis die Sache verjährt ist.

Das Gericht wird die Klage abweisen, wenn der Abmahner nicht beweisen kann, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.

Vorsicht!

Manche Amtsgerichte und Landgerichte betrachten eine Abmahnung als zugestellt, wenn der Abmahner beweisen kann, dass er die Abmahnung abgeschickt hat. Unwichtig ist, ob der Abmahner den Zugang beweisen kann oder nicht. Bei dieser Rechtsprechung ist das Ignorieren der Abmahnung ein Eigentor, wenn es zur Klage kommt.

Abmahnungen von Rechtsanwaltskanzleien sollten Sie immer ernst nehmen. Eine Abmahnung dürfen Sie auf keinen Fall ignorieren, wenn der Abmahner beweisen kann, dass Sie das Abmahnschreiben erhalten haben. Möglicherweise hilft dann aber eine sofortige Vollmachtsrüge.

4.) Abmahnung zurückweisen

Abgemahnte Mieter und Arbeitnehmer können in 2 Fällen eine Abmahnung zurückweisen und mit einer unverzüglichen Vollmachtrüge unwirksam machen:

  • Die Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vermieters oder Arbeitgebers hat keine Originalvollmacht beigefügt und
  • die Vollmachtsrüge erfolgt unverzüglich.

Umstritten ist, ob die sofortige Vollmachtsrüge auch eine Abmahnung mit Unterwerfungsvertrag unwirksam macht. Eine Abmahnung mit Unterwerfungsvertrag liegt in folgenden Fällen vor:

  • Bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
  • Bei einer Abmahnung wegen Verletzung von Markenrechten.
  • Bei einer Filesharing Abmahnung
    wegen öffentlichen Verbreitens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Internettauschbörse.

Auch hier spielt die örtliche Rechtssprechung in Ihrem Heimatort eine wichtige Rolle.

Das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof oder kurz BGH, hat bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung entschieden, dass eine sofortige Vollmachtsrüge die Abmahnung nicht unwirksam macht.

Der Abgemahnte hat aber eine weitere Möglichkeit, die Filesharing Abmahnung oder Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstosses oder Markenrechtsverletzung formell unwirksam zu machen.

5.) Vertretungsvollmacht bestreiten

Jeder Abgemahnte hat das Recht, die Vertretungsvollmacht anzuzweifeln. Das Gesetz sieht hier vor, dass der Abmahnschuldner den Abmahnenden persönlich auffordern kann, zu der vermeintlichen Vertretungsbefugnis der Rechtsanwaltskanzlei Stellung zu nehmen. Nach 14 Tagen Untätigkeit gilt die Genehmigung zur Vertretungsbefugnis per Gesetz als verweigert. Weitere Infos:

Abmahnung ohne Vollmacht unwirksam machen

In vielen Fällen ist das Bestreiten der Vertretungsvollmacht sinnlos. Zum Beispiel dann, wenn die Frist zur Vollmachtsrüge bereits verstrichen ist. In solchen Fällen, sollte überprüft werden, ob der Abgemahnte den gerügten Rechtsverstoß entkräften kann oder nicht.

6.) Rechtsverstoß bestreiten

In einem möglichen Rechtsstreit muß der Abmahner beweisen, dass der Abgemahnte den beanstandeten Rechtsverstoß begangen hat. Kann er dies nicht beweisen, ist die Abmahnung unbegründet und somit unwirksam.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung muß der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung und des Rechtsstreits trotz Wettbewerbsverletzung nicht zahlen:

  • wenn der Abmahner kein Mitbewerber ist oder
  • wenn die Abmahnung rechtsmißbräuchlich ist.

Es gibt etwa 60 verschiedene Fälle von rechtsmißbräuchlichen Abmahnungen. Die Industrie- und Handelskammern und andere Abmahnopfer überführen böse Abmahner. Auch eine spezialisierte Anwaltskanzlei empfiehlt Ihnen die beste Verteidigungsstrategie. Viele Abmahnfälle lassen sich telefonisch oder per E-Mail lösen. Eine persönlicher Beratungstermin ist nicht erforderlich.

Filesharing Abmahnung

Bei einer Filesharing Abmahnung muß der abgemahnte Internetanschlußinhaber einen Sachverhalt vortragen, der Abmahner und Richter überzeugen wird, dass der Abgemahnte unschuldig ist.

Bei der Abwehr einer Filesharingabmahnung gibt es mindestens

10 Verteidigungsstrategien.

Bagatellabmahnung

Ein Besondertheit bei der Abwehr einer Abmahnung nimmt die Bagatellabmahnung ein. Diese kommt sehr häufig bei Filesharingabmahnungen vor. Die Filmindustrie fordert auch dann einen Schadensersatz von 700 Euro, wenn der Kinofilm nur 15 Sekunden öffentlich getauscht worden ist.

Einige Gerichte verneinen in solchen Fällen eine Urheberrechtsverletzung mit der Begründung, dass nur Datenmüll getauscht worden sei. Bitte beachten Sie, dass dies eine Mindermeinung ist. Die herrschende Meinung der Filesharing Richter scheut eine Konfrontation mit Hollywood und dem Pentagon. Mit guten Argumenten kann allerdings auch der einfältigste Amtsrichter von der Datenmüll-Theorie überzeugt werden.

Außerdem kann die Höhe des analogen Lizenzschadens auf bis zu null Euro gesenkt werden.

7.) Modifizierte Unterlassungserklärung

Kluge Abmahnopfer sitzen die Sache aus und zahlen die Vertragsstrafe lieber an den Staat als an Abmahnhaie.

Jede Filesharingabmahnung, Wettbewerbsabmahnung und Markenrechtsabmahnung enthält eine Anwaltsrechnung und vorformulierte Unterlassungserklärung.

Nur Dummköpfe und Angsthasen unterzeichnen diese Unterlassungserklärung. Dieser Fehler ist nur dann zu verzeihen, wenn eine einfältige Anwaltskanzlei zur Unterzeichnung geraten hat. In diesem Fall hat der Abgemahnte Glück im Unglück. Der Anwalt und dessen Berufshaftpflichtversicherung haften dem Abmahnofer wegen Falschberatung.

Warum ist die Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung eine Dummheit?

Schön, dass Sie danach fragen. Nun, die beigefügte Erklärung ist ein Vertrag, der den Unterzeichner zu folgenden drei Dingen verpflichtet:

  • Zur Unterlassung der abgemahnten Rechtsverletzungen,
  • zur Zahlung der Anwaltskosten und
  • ganz schlimm, zur Zahlung einer Vertragsstrafe von etwa 5000 Euro an den Abmahner bei jedem Rechtsverstoss.

Bessere Lösung

Gescheitere Abmahnopfer geben eine eigene, die sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung ab. Interessant wird eine solche Erklärung, wenn sie falsch ist.

Jeder Abmahnfall ist anders. Besonders dann, wenn ein Abmahnverein involviert ist. Diese Leute vertun sich häufig bei der örtlichen Zuständigkeit.

Die allerbeste Lösung

Sehr viele Abmahnungen haben folgende Fehler:

  • Keinen Zugangsnachweis :
    der Abmahner kann nicht beweisen, dass der Abgemahnte das Abmahnschreiben erhalten hat.
  • Keine Vollmacht:
    der Abgemahnte kann die Abmahnung mit der sofortigen Vollmachtsrüge unwirksam machen, je nach Gerichtsbezirk.
  • Falsche Abmahngebühren
    bei jeder Abmahnung kann über die Höhe des Gegenstandswertes gestritten werden.
  • Der Abmahner
    bestreitet seinen Lebensunterhalt mit Abmahnungen, Vertragsstrafen und einer Scheinfirma.

Seien wir doch mal ehrlich.

Deutschland ist das einzige Land, wo Kartelle aus Rechtsverstössen enormen Profit machen. Die Kaste der Abmahnkanzleien mit Anwaltsgebühren. Böse Mitbewerber mit Vertragsstrafen. Rechteinhaber mit Schadensersatzansprüchen.

Die Musikindustrie darf laut BGH 200 Euro pro Musikstück kassieren. Bei Amazon oder iTunes würden die nur lächerliche 2 Euro pro Download verdienen. Die Filmbranche darf bei illegal getauschten Filmwerken bis zu 10.000 Euro Schadensersatz fordern.

Abgemahnte können die Abmahner mächtig ärgern, wenn die keine Vertragsstrafen kassieren können. Bei einer einstweiligen Verfügung kassiert die Vertragsstrafe der Staat. Die Abmahner gehen dann leer aus.

Besonders die windigen Abmahner scheuen einen Rechtsstreit. Denen geht es in Wirklichkeit ums Abkassieren und nicht um einen fairen Wettbewerb. Beim Wettbewerbsprozeß herrscht Anwaltszwang. Außerdem müßten die Abmahner als Kläger einen Prozeßkostenvorschuss zahlen. Als weitere Bürde droht das Prozeßkostenrisiko.

8.) Verjährung

Die Verjährung berechtigt Abgemahnte, die Abmahnung mit dem Einwand der Verjährung abzuwehren. Das gilt auch für die Abmahnkosten.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung verjährt nach 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Kenntnis der Wettbewerbsverletzung. Nicht nach Ablauf des Jahres des Wettbewerbsverstosses. In Ausnahmefällen liegt die Verjährung bei 10 Jahren.

Eine Filesharing Abmahnung verjährt nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt nach Ablauf des Jahres.

Beispiel:

Das unerlaubte Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Werkes fand am 12.05.2014 statt. Die Frist beginnt am 01.01.2015 und endet nach drei Jahren am 31.12.2017.

Der Abgemahnte kann die Filesharing Abmahnung mit dem Einwand der Verjährung ab dem 1.Januar 2018 abwehren.

Auch bei der Filesharing Abmahnung kann der Schadensersatzanspruch in Ausnahmefällen erst nach 10 Jahren verjähren.

9.) Negative Feststellungsklage

Die negative Feststellungsklage ist eine sehr effiziente Abwehrstragie, wenn die Abmahnung unwirksam oder verjährt ist.

Bei Wettbewerbsverstössen im Internet gilt der fliegende Gerichtstand. Abmahner und Abgemahnte können dann den Wettberbsprozeß bei einem Landgericht beginnen, von dem sie sich eine günstige Entscheidung erhoffen.

10.) Kostenlose Erstberatung

Jeder Abmahnfall ist anders. Auch Ihrer. Ein Blick in Ihre Abmahnung erleichert die Rechtsfindung. Wenn Sie möchten, können Sie das Abmahnschreiben scannen und per E-Mail oder Online-Formular versenden. Die beste Abwehrstrategie besprechen wir dann am Telefon oder per E-Mail.

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Formularservice von Webdesign-Wiesehahn

Die obigen 10 Dinge können Sie mit mit den nachfolgenden

13 Abwehrstrategien

vertiefen.

Abwehrstrategie Nr. 1 :
Online Beratung für Internetanschlußinhaber wegen Filesharing Abmahnung
Kostenlose Ersteinschätzung online und ohne Anmeldung, ob Anschlußinhaber haften oder nicht. Ergebnis in nur wenigen Sekunden.
Onlineberatung für Anschlußinhaber

Abwehrstrategie Nr. 2 :
Waldorf Frommer Abmahnung - Was tun? 10 Dinge
10 Dinge, um Filesharing Abmahnung nicht zu zahlen: Verjährung, Unwirksamkeit, Unschuld, Bagatellabmahnung, Beweisverwertungsverbot und 5 andere Dinge.
915 Euro nicht zahlen

Abwehrstrategie Nr. 3 :
Filesharing Abmahnung ignorieren und aussitzen - 2 Urteile
2 Gerichtsentscheidungen verraten, wann Ausrede "Ich habe die Abmahnung nicht erhalten!" die beste Rechtsverteidigung gegen eine Filesharing Abmahnung ist und wann nicht. So verjähren am 01.01.2018 Abmahnungen aus 2014.
Abmahnung & Verjährung

Abwehrstrategie Nr. 4 :
Abgemahnt bei Ebay ohne Vollmacht?
5 Dinge, um berechtigte Ebay-Abmahnung unter Umständen nicht zahlen zu müssen.
Sofortige Vollmachtsrüge

Abwehrstrategie Nr. 5 :
Abmahnung ohne Vollmacht unwirksam machen im Raum Düsseldorf
5 Dinge machen Filesharing Abmahnung und Abmahnung im Internet ohne Vollmacht sofort unwirksam im OLG-Bezirk Düsseldorf z.B. in Duisburg, Mülheim an der Ruhr
Abgemahnt ohne Vollmacht?

Abwehrstrategie Nr. 6 :
Abmahnsicherer Webauftritt und Internetanschluß in Deutschland - Tipps von der Rechtsanwaltskanzlei Rainer Wiesehahn (rarw.de)
Abmahnung wegen Filesharing oder Rechtsverletzung im Internet erfolgreich abwehren, Erfolg im Internet, Beratungshilfe online, Betongold statt Schrottimmobilie kaufen, Schuldenfreiheit ohne Insolvenz
Startseite

Abwehrstrategie Nr. 7 :
Risikohinweise: Kein Geld im Internet verdienen
Arbeitssuchende und Investoren erfahren hier, warum die meisten von Ihnen kein Geld im Internet verdienen werden bei persönlicher, fachlicher und unternehmerischer Ungeeignetheit und wegen Abmahnungsbetrug.
Kein Geld im Internet verdienen

Abwehrstrategie Nr. 8 :
Branchenbuch-Abzocke verhindern 7 Erfolgsmethoden Abofalle nicht zahlen
Branchenbuch-Abzocke verhindern und Abofalle nicht zahlen mit den 7 Erfolgsmethoden Briefkastenaufkleber, Abmahnung, Anfechtung, Rückzahlungsklage, Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden und Kontoklatsche
Branchenbuch-Abzocke verhindern

Abwehrstrategie Nr. 9 :
Branchenbuch-Abzocke und Adressbuchschwindel: Schneller Reichtum mit Betrug, Inkasso-Stalking und Geldwäsche
Gewerbsmässigen Betrug mit Branchenbuch-Abzocke und Adressbuchschwindel wirksam bekämpfen mit Anfechtung, Strafanzeige, Dienstaufsichtsbeschwerde,Kontoklatsche, Briefkastenaufkleber, Abmahnung und Rückzahlungsklage
Branchenbuch-Abzocke

Abwehrstrategie Nr. 10 :
Internetabmahnung erfolgreich abwehren in 4 Schritten
Abmahnung wegen Online-Shop, Filesharing-Abmahnung, Homepage-Abmahnung, AGB-Abmahnung, Abmahnung wegen Impressum oder Widerrufsbelehrung mit Erfolg abwehren und Prozess gewinnen. Homepage-Besitzer und Unternehmen mit einer Internetpräsenz erfahren hier, wie Sie in nur 4 Schritten eine Internetabmahnung mit Erfolg abwehren.
Internetabmahnung abwehren

Abwehrstrategie Nr. 11 :
Internetabmahnung mit Unterlassungserklärung und Abmahngebühr Online-Beratung bei Rechtsanwalt Rainer Wiesehahn
Abmahnung im Internet wegen Online-Shop, Homepage, Webseite oder Website vermeiden, abwehren und keine Abmahngebühr zahlen. Kleine und mittlere Unternehmen, die im Internet einen Online-Shop bei Ebay, Amazon oder mit einer eigenen Homepage, Webseite oder Website betreiben, erfahren hier in der Online-Beratung bei Rechtsanwalt Rainer Wiesehahn, wie sie eine Internetabmahnung mit Unterlassungserklärung und Abmahngebühr vermeiden, abwehren und so reagieren, dass keine rechtlichen und finanziellen Nachteile entstehen.
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Abwehrstrategie Nr. 12 :

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Abwehrstrategie Nr. 13 :

Abmahnsicherer Webauftritt
Ratgeber für Internetunternehmer, wie Sie am besten auf eine Abmahnung im Internet reagieren, und wie Sie Ihren Webauftritt vor Abmahnkanzleien schützen. Nie wieder Abmahngebühren zahlen.
Abmahnsicherer Webauftritt

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Abgemahnt vom Mitbewerber oder Rechteinhaber?

5 einfache Dinge können Sie sofort tun:

  1. Ruhe bewahren.
  2. Abmahner nicht antworten.
  3. Abmahnung scannen oder fotografieren.
  4. Abmahnschreiben hier verschlüsselt hochladen.
  5. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern.