Ab dem 1. Juni 2025 gelten neue Anwaltsgebühren und Gerichtskosten.
Mit dem aktualisierten Justizrechner unten können Sie nun ausrechnen, wie hoch die Kosten für einen Anwalt und einen Prozeß beim Amtsgericht, Landgericht und Verwaltungsgericht ab dem 1. Juni 2025 sind.
Außerdem können Sie mit dem Justizrechner überprüfen, ob eine Anwaltsrechnung falsch oder richtig ist.
Anwalts- und Gerichtskosten ab 01.06.2025:
Alle Ergebnisse haben nur informativen Charakter.
Das Berechnungsprogramm wertet 1.000 nicht als Tausend sondern als 1,000 aus.
Fehler, Irrtümer und Rechenfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten. Ich übernehme keine Haftung für die Richtigkeit der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Bitte holen Sie auf jeden Fall eine zweite Meinung ein.
Mit Benutzung des Justizrechners akzeptieren Sie diesen Haftungsausschluß. Okay?
Beispiel nach dem ab dem 01.06.2025 gültigen RVG und GKG
Nehmen wir als Beispiel die Anwaltsgebühren von Frommer Legal bei einer Abmahnung wegen illegalem Filesharings.
Wenn der Gegenstandswert bei 1.985 Euro liegt, betragen die Anwaltsgebühren ohne Mehrwertsteuer:
248,80 Euro.
Wenn Frommer Legal Sie auf Zahlung von 985 Euro verklagen sollte, ergeben sich folgende Kosten in der ersten Instanz beim Amtsgericht:
- Gerichtskosten: 183 Euro
- Eigene Anwaltskosten: 300,48 Euro
Die Anwaltsgebühren für eine modifizierte Unterlassungserklärung sind bei einem Gegenstandswert von 1000 Euro folgende:
- 1.3 Geschäftsgebühr: 120,90 Euro
- Auslagenpauschale: 20,00 Euro
- Mehrwertsteuer: 26,77 Euro
- Insgesamt: 167,67 Euro
Unten können Sie auch die bis zum 31.05.2025 gültigen Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten ausrechnen:
Anwaltsgebühren und Gerichtskosten bis zum 31.05.2025
Die Einarbeitung in das neue Gebührenrecht und die Umprogrammierung unseres kostenlosen Anwalts- und Gerichtskostenrechners sind sehr zeitaufwendig.
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