Mit dem Justizrechner unten können Sie ausrechnen, wie hoch die Kosten für einen Anwalt und einen Prozeß beim Amtsgericht, Landgericht und Verwaltungsgericht sein werden.
Außerdem können Sie mit dem Justizrechner überprüfen, ob eine Anwaltsrechnung falsch oder richtig ist.
Neue Anwalts- und Gerichtskosten ab dem 1. Januar 2021:
Alle Ergebnisse haben nur informativen Charakter.
Das Berechnungsprogramm wertet 1.000 nicht als Tausend sondern als 1,000 aus.
Fehler, Irrtümer und Rechenfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten. Ich übernehme keine Haftung für die Richtigkeit der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Bitte holen Sie auf jeden Fall eine zweite Meinung ein.
Mit Benutzung des Justizrechners akzeptieren Sie diesen Haftungsausschluß. Okay?
Beispiel nach dem bis zum 31.12.2020 gültigen RVG und GKG
Nehmen wir als Beispiel die Anwaltsgebühren von Waldorf Frommer bei einer Abmahnung wegen illegalem Filesharings.
Wenn der Gegenstandswert bei 1.600 Euro liegt, betragen die Anwaltsgebühren ohne Mehrwertsteuer:
215 Euro.
Wenn Waldorf Frommer Sie auf Zahlung von 815 Euro oder 915 Euro verklagen sollte, bleiben die Anwalts- und Gerichtskosten gleich.
Beim Streitwert von 915 Euro ergeben sich folgende Kosten in der ersten Instanz beim Amtsgericht:
- Gerichtskosten: 159 Euro
- Eigene Anwaltskosten: 281,80 Euro
Die Anwaltsgebühren für eine modifizierte Unterlassungserklärung sind bei einem Gegenstandswert von 915 Euro folgende:
- 1.3 Geschäftsgebühr: 104,00 Euro
- Auslagenpauschale: 20,00 Euro
- Mehrwertsteuer: 23,56 Euro
- Insgesamt: 147,56 Euro
Mit dem Justizrechner unten können Sie das alles überprüfen.
Die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten haben sich zum 1.August 2013 geändert. Die Einarbeitung in das neue Gebührenrecht und die Umprogrammierung unseres kostenlosen Anwalts- und Gerichtskostenrechners waren sehr zeitaufwendig.
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