Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil über Ihren Internetanschluß eine Urheberrechtsverletzung z.B. illegales Filesharing begangen worden ist? Meistens geht es um neue Kinofilme, die auf Tauschbörsen im Internet zum Herunterladen angeboten werden.
Anschlußinhaber erfahren hier in wenigen Sekunden, wie Sie sich am besten gegen eine solche Filesharing-Abmahnung zur Wehr setzen. Die Rechtsverteidigung wird erfolgreich sein, wenn ein Gast aus dem Ausland die Urheberrechtsverletzung begangen hat.
In wenigen Sekunden erfahren Sie, in wievielen Schritten der Inhaber des Internetanschlusses gar nichts oder viel weniger zahlen muß.
Der Ablauf ist ganz einfach. Der ratsuchende Anschlußinhaber muß maximal 7 Fragen mit "Ja" oder "Nein" beantworten. Nach Beantwortung der letzten Frage erscheint als Ergebnis die kostenlose Ersteinschätzung.
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Abgemahnte Internetanschlußinhaber lernen so, wie sie in folgenden Fällen weniger oder gar nichts zahlen müssen:
- Als unschuldiger Anschlußinhaber und
- als schuldiger Internetanschlußinhaber
Online-Beratung für unschuldige Anschlußinhaber
Unschuldige Inhaber einer privaten Internetverbindung müssen gar nichts oder weniger zahlen, wenn sie abwarten, ob die Rechteinhaber Klage erheben werden oder nicht.
Falls die Inhaber des verletzten Urheberrechtes überhaupt keine Klage einreichen sollten, muß der Anschlußinhaber gar nichts zahlen.
Für viele Anschlußinhaber ist ein solcher Rechtsstreit allerdings sehr stressig. Wenn sie einen Rechtsstreit unbedingt vermeiden möchten, hängt die beste Rechtsverteidigung von folgenden Gesichtspunkten ab:
- Ob es um eine Waldorf Frommer oder Frommer Legal Filesharing-Abmahnung wegen eines Kinofilmes geht. Seit Juni 2021 heißt die frühere Waldorf Frommer Rechtsanwaltskanzlei Frommer Rechtsanwalts PartG mbB oder kurz Frommer Legal.
- Ob volljährige Mitbwohner die Internetverbindung selbständig nutzen dürfen,
- ob der Anschlußinhaber den Täter kennt,
- ob der Täter minderjährig ist,
- ob der Anschlußinhaber den Täter oder die Täterin schützen möchte,
- ob der Internetanschluß einen unsicheren WLAN-Router hat.
Die beste Rechtsverteidigung für schuldige Anschlußinhaber
Auch schuldige Anschlußinhaber haben eine reelle Chance, gar nichts oder weniger an die Abmahner zu zahlen. Dies hängt von folgenden Fällen ab:
- Ob der abgemahnte Anschlußinhaber einen Rechtsstreit unbedingt vermeiden möchte oder nicht,
- ob es um eine Waldorf Frommer bzw. Frommer Legal Filesharing Abmahnung geht oder nicht,
- ob die Internetverbindung ein Einzelanschluß ist oder nicht,
- ob volljährige Mitbewohner den Internetanschluß selbständig benutzen dürfen oder nicht,
- ob die Internetverbindung über einen unsicheren WLAN-Router betrieben wird.
Bitte beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß. In Ihrem eigenen Interesse.
Wenn der Rechteinhaber Sie auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz verklagen sollte, werden alle Beteiligten als Zeugen vernommen werden. Irgendwelche Unwahrheiten kommen dann zu Tage. Außerdem merken Filesharing Richter, ob jemand lügt oder die Wahrheit sagt.
Erstellt am 4. Februar 2020, aktualisiert am 09.02.2022
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