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So vermeiden Sie eine Frommer Legal Klage.

Ersteinschätzung, wie schuldige Anschlußinhaber eine Klage von Frommer Legal (Ehemmals: Waldorf Frommer) wegen öffentlichen Verbreitens eines aktuellen Kinofilmes vermeiden.

  • 746 Wörter
  • Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten und 62 Sekunden
  • Erstellt am 27. Februar 2020
  • Aktualisiert am: 18.01.2022

Infografik "Ergebnis, wie schuldige Anschlussinhaber eine Frommer Legal Klage vermeiden"

Grafik "Ergebnis, wie schuldige Anschlussinhaber eine Frommer Legal Klage vermeiden" mit folgendem Text:

"Gar nichts oder weniger zahlen ! Ergebnis der Online-Beratung wegen Frommer Legal (früher: Waldorf Frommer) Filesharing-Abmahnung. Kostenlose Ersteinschätzung, wie schuldige Anschlußinhaber eine Frommer Legal Klage in 11 Schritten vermeiden."


Hier ist das Ergebnis, wie der haftende Anschlußinhaber eine Klage von Waldorf Frommer bzw. Frommer Legal wegen öffentlichen Verbreitens eines neuen Kinofilmes in 11 Schritten vermeiden kann.

Außergerichtliche Einigung mit Frommer Legal s Rechteinhaber

Der Anschlußinhaber sollte mit Hilfe einer spezialisierten Anwaltskanzlei eine außergerichtliche Lösung mit dem Rechteinhaber an dem Copyright geschützten Filmwerk anstreben. Frommer Legal verlangen hierfür zunächst einen Geldbetrag von 915 oder 935,80 Euro, zahlbar in Raten von EUR 50 oder EUR 100.

Mit einer Einmalzahlung zwischen EUR 150 und EUR 500 können Anschlußinhaber den Geldbetrag möglicherweise herunterhandeln.

Eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei sorgt dafür, dass Sie weniger oder gar nichts zahlen müssen.

Der Rechteinhaber an dem Kinofilm kann folgende 3 Dinge von Ihnen verlangen:

  1. Weitere Urheberrechtsverletzungen wegen des abgemahnten Kinofilmes zu unterlassen.
  2. Schadensersatz an den Rechteinhaber zu zahlen.
  3. Zahlung der außergerichtlichen Abmahnkosten.

Wegen des Unterlassungsanspruches kann der Rechtsinhaber den Anschlußinhaber sofort verklagen. Eine Klage wegen der übrigen Ansprüche erhebt Frommer Legal etwa 7 Monate später.

Anschlußinhaber vermeiden eine Frommer Legal Klage in folgenden 11 Schritten:

  1. Zunächst einmal Ruhe bewahren, entspannen und tief einatmen.
  2. Frommer Legal per E-Mail mit nur einem einzigen Satz um Fristverlängerung bitten, damit die Anschlußinhaberin eine geeignete Anwaltskanzlei suchen kann.
  3. Ansonsten keinen weiteren Kontakt mit Frommer Legal aufnehmen. Es besteht die Gefahr, dass die Anschlussinhaberin nachteilige Dinge verrät, die sich später bei den Vergleichsverhandlungen ungünstig auswirken werden.
  4. Die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterschreiben. Eine Unterzeichnung gilt sonst als Schuldankenntnis auch hinsichtlich der geltend gemachten 915 Euro.
  5. Auf keinen Fall die 915 Euro zahlen. Auch das gilt als Schuldanerkenntnis.
  6. Keine falsche modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben. Hierzu ein Beispiel:

    Als Täter können Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung für Störer abgeben und umgekehrt. Dies beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr. Es droht deshalb ein unnützes einstweiliges Verfügungsverfahren auf Unterlassung.

    Die Folgen einer falschen Unterlassungserklärung, entnehmen Sie bitte dem Beschluß des Landgerichts Hamburg vom 11.01.2013 - 308 O 442/12.
  7. Eine Rechtsanwaltskanzlei suchen, die schon einige erfolgreiche Vergleiche mit Frommer Legal s Mandanten abgeschlossen hat.
  8. Die spezialisierte Anwaltskanzlei prüft zunächst, ob eine Haftung wegen eines offenen WLANS nach Paragraf 8 Telemediengesetz entfallen könnte sodann, ob die Anschlußinhaberin nicht möglicherweise doch "nur" eine Störerin ist. Dann muß die abgemahnte Inhaberin nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die gegnerischen Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 1000 Euro zahlen. Das sind dann 147,56 Euro (Stand: 18.01.2022). Als "Störerin" schuldet sie keine 700 Euro Schadensersatz.

    Für die billigere Störerhaftung muss die Anschlussinhaberin einen Zeugen haben, der ihre Internetverbindung gehackt hat oder der irgendwelche Sicherheitslücken oder Exploits im Router entdeckt hat.

    Falls doch Täterschaft vorliegt, untersucht die Kanzlei, ob der Schadensersatzanspruch bei 0 Euro oder etwa 30 Euro liegt. Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, ob das Filmwerk ganz oder unvollständig angeschaut oder heruntergeladen wurde und ob der Rechteinhaber den Kinofilm zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung als digitale herunterladbare Datei oder Film-DVD verkauft hat. Die von Frommer Legal vertretenen Rechteinhaber verkaufen ihre Kinofilme auf folgenden Webseiten: warnerbros.com, foxmovies.com, studiocanal.com und bei Amazon USA.
  9. Die von der Anschlußinhaberin beauftragte Rechtsanwaltskanzlei berechnet auch die tatsächlichen Rechtsverfolgungskosten der Rechteinhaberin, nämlich 169,50 Euro plus 19 % Mehrwertsteuer.
  10. Sodann schickt die Anwaltskanzlei eine modifizierte Unterlassungserklärung an Frommer Legal .
  11. Außerdem schließt die Kanzlei schriftlich einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Rechteinhaber ab.

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