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Abgemahnt bei Ebay ohne Vollmacht?

5 Dinge, um berechtigte Ebay-Abmahnung nicht zahlen zu müssen.

  • 451 Wörter
  • Geschätzte Lesezeit: 1 Minuten und 50 Sekunden
  • Datum: 21.11.2017

Infografik "Abgemahnt bei Ebay ohne Vollmacht?"

Infografik "Abgemahnt bei Ebay ohne Vollmacht?" mit folgendem Text:

"5 Dinge, um berechtigte Ebay-Abmahnung u.U. nicht zahlen zu müssen: 1.) Sofortige Vollmachtsrüge an Abmahnkanzlei. 2.) Modifizierte Unterlassungserklärung an Rechteinhaber (Abmahner). 3.) Rechtsverstoß beheben. 4.) Fliegenden Gerichtsstand ausnutzen. 5.) Negative Feststellungsklage"


Dumm gelaufen für einen Abmahnanwalt!

Trotz Rechtsverstosses muß eine abgemahnte Ebay-Händlerin die Kosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht zahlen. Dies entschied in letzter Instanz das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21.11.2006.

Was war passiert?

Eine Anwaltskanzlei mahnte eine Ebay-Verkäuferin wegen unerlaubter Verwendung eines Produktfotos sowie wegen Verstosses gegen § 6 TDG ab.

651,80 Euro sollte die abgemahnte Ebay-Händlerin dafür zahlen.

Schnell verdientes Geld, dachte sich der Anwalt und rieb sich die Hände.

Leider vergaß er ein wichtiges Detail. Die Originalvollmachtsurkunde.

Hocherfreut faxte die Abgemahnte der gegnerischen Rechtsanwaltskanzlei eine Vollmachtsrüge nebst Mitteilung, dass sie der gegnerischen Mandantin eine eigene Unterlassungsverpflichtungserklärung zugeschickt habe.

Wie üblich endete der Streit vor Gericht. Die Abmahnerin verklagte die Ebay-Verkäuferin auf Zahlung von 651,80 Euro.

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Beklagte zur Zahlung.

Die Beklagte ging in Berufung und bekam Recht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Zahlung von 651,80 Euro nebst Zinsen habe.

Das Schöne an diesem Urteil:

  • Trotz Rechtsverstosses muß die Beklagte keine Abmahnkosten bezahlen. Zahlt alles die Klägerin oder deren Rechtsschutzversicherung.
  • Die abmahnfreudige Mitbewerberin muß sich wohl eine bessere Abmahnkanzlei suchen. Oder noch besser: einer normalen Arbeit nachgehen.

Im Mitgliederbereich können Sie sich das Urteil in Ruhe anschauen. Es lohnt sich.

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Erstellt am: 21.11.2017



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Abgemahnt vom Mitbewerber oder Rechteinhaber?

5 einfache Dinge können Sie sofort tun:

  1. Ruhe bewahren.
  2. Abmahner nicht antworten.
  3. Abmahnung scannen oder fotografieren.
  4. Abmahnschreiben hier verschlüsselt hochladen.
  5. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern.