Auch im Jahr 2023 haben bis zum 11.08.2023 etwa 30.000 Internetanschlußinhaberinnen und Anschlussinhaber urheberrechtliche Filesharing-Abmahnungen von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal erhalten.
Sehr viele Frommer Legal Abmahnungen erfolgen im Auftrag von Warner Bros. Entertainment Inc.. Meistens geht es dabei um illegal verbreitete Filmwerke.
Auch schuldige Internetanschlußinhaber können einen Rechtsstreit gegen Frommer Legal gewinnen. Dies ist in acht Schritten möglich, wenn auch andere erwachsene Personen die Internetverbindung zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzungen benutzt haben.
Frommer Legals Mandantschaft versucht zunächst eine außergerichtliche Einigung mit der abgemahnten Anschlußinhaberin zu erzielen.
Erst wenn dieser gesetzlich vorgeschriebene Einigungsversuch scheitern sollte, darf die Mandantschaft von Frommer Legal Klage erheben.
Frommer Legal beantragt dann zunächst einen Mahnscheid für seine Mandantschaft wie z.B. Warner Bros. Entertainment Inc.. Falls die betroffene Anschlussinhaberin Widerspruch einlegt, muß Frommer Legals Mandantschaft entscheiden, ob sie nun Klage erheben möchte oder nicht.
Im Falle einer Klage erhalten betroffene Internetanschlußinhaberinnen und Anschlußinhaber dann einen dicken gelben Brief vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Bielefeld, Bochum, Düsseldorf, Frankenthal, Frankfurt, Hamburg, Kassel, Koblenz, Köln, Mannheim, München, Stuttgart oder einem anderen Amtsgericht.
Abgemahnte Anschlußinhaber können den urheberrechtlichen Rechtsstreit wegen illegalen Filesharings in 8 Schritten gewinnen, aber auch verlieren und zwar aus 9 Gründen. Im letzteren Fall sollte eine außergerichtliche Einigung mit der Mandantschaft von Frommer Legal angestrebt werden.
Die Erfolgsaussichten einer Filesharing-Klage von Frommer Legal können hier überprüft werden.
Inhaltsverzeichnis
Einführung zur Filesharing-Klage
Wer in Deutschland von der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal eine urheberrechtliche Abmahnung wegen illegalen Verbreitens von urheberrechtlich geschützten Filmwerken erhalten hat, muß damit rechnen, dass die Mandantschaft von Frommer Legal den Anschussinhaber auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten verklagen wird.
Die Klage auf Unterlassung weiterer Urheberrechtsverletzungen kann Frommer Legals Mandantschaft sofort beantragen, wenn der abgemahnte Anschlußinhaber überhaupt nicht oder falsch reagiert.
Die Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten werden in der Regel zunächst mit einem Mahnbescheid geltend gemacht. Sobald der Anspruchsgegner Widerspruch einlegt, muss die Mandantschaft von Frommer Legal überlegen, ob sie die beiden Ansprüche beim zuständigen Amtsgericht weiterverfolgt oder nicht.
Frommer Legals Mandanten werden aber möglicherweise kein gerichtliches Mahnverfahren beantragen, wenn der abgemahnte Internetanschlußinhaber plausibel darlegen kann, warum ein Dritter für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist.
Das ist zum Beispiel dann der Fall,
- wenn ein Gast aus dem Ausland die Tat begangen und gestanden hat oder
- wenn erwachsene Personen die Internetverbindung selbständig und dauerhaft nutzen können, die erforderlichen Computerkenntnisse für illegales Filesharing haben sowie zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung die Internetverbindung nutzten oder
- wenn der Anschlußinhaber seinen Besuchern das WLAN-Paßwort überlassen hat, er auch bereit ist, die Namen und Anschriften seiner Gäste dem Gericht mitzuteilen und jene Gäste ebenfalls zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung den Internetanschluß nutzten.
Nur in diesen Fällen hat der verklagte Anschlußinhaber gute Aussichten, dass die Mandantschaft von Frommer Legal mit ihrer Klage auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsverfolgungskosten scheitern wird.
Gegen Frommer Legal Klage gewinnen
Abgemahnte Internetanschlußinhaber werden in folgenden acht einfachen Schritten gegen eine Klage wegen der Urheberrechtsverletzung gewinnen:
- Schweigen.
- Sofortige Vollmachtsrüge.
- Unwirksamkeit des Abmahnauftrages provozieren.
- Erfolgsaussichten prüfen.
- Kluge Antwort an Frommer Legal.
- Auf den Mahnbescheid richtig reagieren.
- Gar nichts zahlen bei Klageabweisung.
- Weniger zahlen bei sofortigem Anerkenntnis oder außergerichtlicher Einigung.
- Schweigen
Abgemahnte Anschlußinhaber sollten mit Frommer Legal weder telefonisch noch schriftlich Kontakt aufnehmen. Beim Telefonat besteht die Gefahr, dass der Abgemahnte ungünstige Sachen vorträgt, die die Frommer Legal Mitarbeiterin notieren wird. Diese Notizen werden im späteren Filesharing Prozeß wichtige Beweismittel sein. Sehr häufig gewinnt die Mandantschaft von Frommer Legal nur deshalb die Filesharing-Klage.
Auch schriftliche Stellungnahmen können selbstschädigend sein, wenn der Abgemahnte Details vorträgt, die als Schuldanerkenntnis und Geständnis ausgelegt werden können. - Sofortige Vollmachtsrüge
Die Vollmachtsrüge binnen 5 Tagen macht die Filesharing-Abmahnung möglicherweise unwirksam, wenn der Anschlußinhaber im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf wohnt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das OLG Düsseldorf seine Rechtsauffassung zur unwirksamen Abmahnung nach Vollmachtsrüge aufgegeben hat. Weitere Infos zur Vollmachtsrüge in:
Frommer Legal Abmahnung - Was tun?. - Unwirksamkeit des Abmahnauftrages provozieren
Der Abgemahnte kann die Unwirksamkeit des Abmahnauftrages per Gesetz provozieren, indem er die Mandantschaft von Frommer Legal z.B. per E-Mail zur Stellungnahme wegen der Filesharing-Abmahnung auffordert. Weitere Infos in
5 Dinge machen Abmahnung unwirksam - Erfolgsaussichten prüfen
Weiter unten können Sie die Erfolgsaussichten einer etwaigen Filesharing-Klage überprüfen. Es ist ein Fragebogen mit 24 Fragen zum Filesharing, die nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden müssen. Schauen Sie selbst:
Erfolgsaussichten einer Filesharing-Klage - Kluge Antwort an Frommer Legal
Eine solche Antwort hält sich alle Optionen offen, für ein sofortiges Anerkenntnis. Im Falle einer Klage trägt die Mandantschaft von Frommer Legal die Kosten des Rechtsstreites nach § 93 ZPO, wenn der verklagte Anschlussinhaber zur Klage keinen Anlaß gegeben hat und den geltend gemachten Anspruch sofort anerkennt. Diese prozessuale Taktik, könnte auch bei schlechter Beweislage oder unstreitiger Schuld eine gute Wahl sein.
Der Anschlußinhaber sollte deshalb eine spezialisierte Anwaltskanzlei aufsuchen. Dies ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die schon mehrere Filesharing-Klagen gegen die Mandantschaft von Frommer Legal gewonnen hat.
Falls der abgemahnte Anschlußinhaber einen Rechtsstreit mit Frommer Legal unbedingt vermeiden möchte, hilft hier eine Rechtsanwaltskanzlei, die schon mehrere günstige Vergleiche mit der Mandantschaft von Frommer Legal ausgehandelt hat. Beispiele für derartige Vergleiche finden Sie unter Arbeitsproben in Frommer Legal Abmahnung - Was tun?. - Auf den Mahnbescheid richtig reagieren
Die richtige Reaktion auf einen Mahnbescheid bestimmt sich danach, wie der Anschlußinhaber bei der Überprüfung der Erfolgsaussichten abgeschnitten hat. - Gar nichts zahlen bei Klageabweisung
Der verklagte Anschlußinhaber muß weder Schadensersatz noch die außergerichtlichen Kosten der Mandantschaft von Frommer Legal zahlen, wenn er bei der obigen Überprüfung der Erfolgsaussichten sehr gut abgeschnitten hat. - Weniger zahlen bei sofortigem Anerkenntnis oder außergerichtlicher Einigung
Sofortiges Anerkenntnis
Wenn ein Amtsgericht für Urheberrechtsstreitsachen dem verklagten Anschlußinhaber bereits die Klageschrift zugestellt hat, dann stellt sich die Frage, ob der Beklagte bei einem sofortigen Anerkenntnis nur den Schadensersatzanspruch zahlen muß und keine Gerichts- und Anwaltskosten.
Dies setzt nach § 93 ZPO voraus, dass der Beklagte keinen Anlaß zur Klageerhebung gegeben hat und den Klageanspruch sofort anerkannt hat. Diese Prozeßtaktik kommt dann in Betracht, wenn der beklagte Anschlußinhaber die tatsächliche Vermutung seiner Täterschaft nicht widerlegen kann und er zu keinem Zeitpunkt die geltend gemachten Ansprüche bestritten hat. In der Regel ist ein sofortiges Anerkenntnis nur dann empfehlenswert, wenn der Beklagte keine Abmahnung erhalten hat und dies unter den Parteien unstreitig ist. Bei § 93 ZPO gilt eine Beweislastumkehr. Der Beklagte muß beweisen, dass er die Filesharing-Abmahnung nicht erhalten hat. Dieser Beweis gelingt nicht, wenn der Beklagte behauptet, er habe die urheberrechtliche Abmahnung nicht behalten und der Kläger dies bestreitet. Diese interessante Thematik erfordert ein persönliches Beratungsgespräch, da jeder Filesharing-Fall anders ist.
Außergerichtliche Einigung
Falls der Anschlußinhaber weder einen Mahnbescheid noch die Klage erhalten hat, aber Beweisprobleme hat, dann sollte eine außergerichtliche Einigung mit Frommer Legals Mandantschaft angestrebt werden. Dies ist besonders dann empfehlenswert, wenn der abgemahnte Anschlussinhaber Täter, Teilnehmer oder Störer ist oder die tatsächliche Vermutung der Täterschaft nicht widerlegen kann. Eine solche aussergerichtliche Einigung ist ein Vergleich. Sein Abschluß verhindert die wesentlich höheren Kosten eines verlorenen urheberrechtlichen Rechtsstreites bei einem der vorgenannten Amtsgerichte. Diese außergerichtliche Einigung muß vor Einleitung des Mahnverfahrens abgeschlossen werden. Beim Mahnverfahren wird Frommer Legal die Erstattung der Kosten des Mahnverfahrens und einen höheren Vergleichsbetrag um die EUR 800 verlangen.
Als Beklagter den Rechtsstreit verlieren
Folgende neun Günde sorgen dafür, dass Anschlußinhaber den Filesharing-Rechtsstreit gegen die Mandantschaft von Frommer Legal garantiert verlieren werden.
- Keinen Expertenrat einholen
- Telefonischer oder schriftlicher Kontakt mit Frommer Legal
- Keinen WLAN-Penetrationstest machen
- Falsche oder unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
- Der Anschlußinhaber schützt den Täter
- Keine oder fehlerhafte Filesharing-Verbote
- Beratungsfehler schlechter Experten
- Gegen Mahnbescheid keinen oder fehlerhaften Widerspruch eingelegt
- Selbstvertretung vor dem Amtsgericht
Erfolgsaussichten einer Frommer Legal Filesharing Klage
Anschlußinhaber, die von Frommer Legal eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben, müssen weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch irgendetwas zahlen, wenn sie den Rechtsstreit mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen werden.
Die Mandantschaft von Frommer Legal wird die Filesharing-Klage leicht gewinnen, wenn der abgemahnte Anschlußinhaber die gesetzliche Vermutung der Täterschaft nicht widerlegen kann oder wenn der Anschlußinhaber sich vor dem Klageverfahren unklug verhalten hat.
Andererseits wird der Anschlußinhaber den Rechtsstreit gewinnen, wenn er nachweislich unschuldig ist oder wenn erwachsene Mitbewohner oder Familienangehörige die Internetverbindung dauerhaft und selbständig nutzen können. Die Beweislast liegt hier beim abgemahnten Anschlußinhaber.
Wenn der Anschlußinhaber beweisen kann, dass er weder Täter, Mittäter, Teilnehmer oder Störer ist, so kann er mit Hilfe des BGH "Saints Row" Urteils vom 17.12.2020 - Az. I ZR 228/19 mit Schweigen sowie kluger und fristgemäßer Erwiderung auf die Klageschrift den Rechtsstreit gewinnen. Die Mandantschaft von Frommer Legal wird sich dann wundern, warum ihr niemand vom aussichtslosen Prozeß abgeraten hat.
Die Erfolgsaussichten einer Klage von Frommer Legal können Sie auf folgende zwei Arten überprüfen:
- Online-Beratung für Anschlußinhaber
Hier beantworten Sie maximal 7 Fragen und erhalten im Anschluß anonym und kostenlos eine kostenlose Ersteinschätzung. Schauen Sie selbst:
Onlineberatung für Anschlußinhaber - Online-Formular mit 24 Fragen
siehe unten.
Bitte beantworten Sie 24 Fragen zum illegalen Filesharing mit "Ja" oder "Nein". Im Anschluß erhalten Sie eine vorübergehende, sofortige Ersteinschätzung.
Gar nichts zahlen
Abgemahnte Anschlussinhaber müssen gar nichts zahlen wegen der Filesharing-Abmahnung, wenn das Filesharing-Amtsgericht die Klage von Frommer Legal mit hoher Wahrscheinlichkeit abweisen würde.
Dies ist der Fall, wenn der Anschlußinhaber bei der vorgenannten Überprüfung der Erfolgsaussichten eine Punktzahl von 2000 Punkten erhalten wird.
Bei derart guten Erfolgsaussichten wird die Mandantschaft von Frommer Legal von einer Klage Abstand nehmen. Das wird sie allerdings nur dann tun, wenn der Anschlussinhaber anwaltlich vertreten ist. Ohne anwaltliche Hilfe wird Frommer Legal dennoch einen Mahnbescheid gegen den Anschlussinhaber beantragen.
Weniger zahlen nach Filesharing-Abmahnung
Wenn Anschlussinhaber bei obiger Überprüfung der Erfolgsaussichten weniger als 200 Punkte erzielt haben, werden sie einen Filesharing-Rechtsstreit sehr wahrscheinlich verlieren.
Das heißt allerdings nicht, dass sie nun die geforderten EUR 935,80 zahlen müssen. Auf keinen Fall. Mit einem klugen Anwortschreiben können sie die Mandantschaft von Frommer Legal überzeugen, eine außergerichtliche Einigung ab EUR 200 zu akzeptieren.
Erfahrungen mit Waldorf Frommer und Frommer Legal
Rechtsanwalt Rainer Wiesehahn beschäftigt sich seit 2016 hauptberuflich mit Waldorf Frommer und Frommer Legal Fällen. Der allererste Fall war eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügung, die die frühere Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Jahr 2017 gegen einen Website-Betreiber beantragte. Der Website-Betreiber erhielt vorher keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Er hätte diesen Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg gewinnen können, wenn sein Hausanwalt keinen Vollwiderspruch sondern nur Kostenwiderspruch eingelegt hätte.
Wie so oft, hatte der Mandant viel Pech bei der Auswahl der Anwaltskanzlei gehabt. Nach dem Anwaltswechsel konnte Rechtsanwalt Wiesehahn nur noch die drohende Zwangsvollstreckung mit einem Vergleich und Ratenzahlungen abwenden.
Die nächsten Waldorf Frommer bzw. Frommer Legal Fälle waren allesamt urheberrechtliche Filesharing-Fälle mit außergerichtlichen Einigungen.
Die überwiegend ausländischen Mandanten wollten eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der mächtigen Mandantschaft von Frommer Legal vermeiden.
Ablauf eines Filesharing-Rechtsstreites
Ein Filesharing-Rechtsstreit läuft folgendermaßen ab:
Die Filmindustrie trackt auf den illegalen Dateitauschbörsen zunächst die deutschen IP-Adressen. Sodann bittet sie Frommer Legal, den Internetprovider auf Herausgabe der Kundendaten zu verklagen. Danach versendet Frommer Legal jeden Tag tausende von urheberrechtlichen Abmahnungen an die Inhaber der ermittelten Internetanschlüsse. Es handelt sich hierbei um sogenannte "Filesharing-Abmahnungen" nach § 97a Urhebergesetz (UrhG). Es folgen noch ein paar Mahnungen und kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist kommt dann der Mahnbescheid.
Wenn Sie gegen den Mahnbescheid mit einem schlichten Kreuz Widerspruch eingelegt haben, folgt als nächstes die Klage auf Zahlung von etwa 1.300 Euro. Manchmal ist es auch eine einstweilige Verfügung nach dem Urhebergesetz. Diese Klage erhalten Sie dann, wenn Sie keine oder eine falsche Unterlassungserklärung nach § 97a Absatz 1 Satz 1 des Urhebergesetzes abgegeben haben. § 97a I UrhG lautet wie folgt:
§ 97a Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen
und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten
Unterlassungsverpflichtung beizulegen."
Außergerichtlicher Vergleich
Sind Sie Täter oder Störer?
Ein Rechtsstreit beim Amtsgericht kostet bei einer Forderung von etwa EUR 1.300 insgesamt EUR 944,85.
Mit einem außergerichtlichen Vergleich zwischen 200 Euro und 700 Euro können Sie viel Geld sparen. Unten sehen Sie ein Beispiel aus der Praxis für ein solches Vergleichsangebot:
Foto: Beispiel eines außergerichtlichen Vergleiches über 500 Euro.
Erfolgsgeschichten
Haben Sie schon einmal einen Prozeß gegen Frommer Legal, Hollywood und Co. gewonnen?
Falls ja, dann bitte schildern Sie unten in wenigen Worten Ihren Fall. Ich freue mich auf Ihre Erfolgsgeschichte.
Erstellt am: 27.04.2017
aktualisiert am 11.08.2023