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Arbeitsscheue Abmahnkanzleien googeln gezielt nach rechtlichen Fehlern auf privaten Homepages und Websites. Entdecken diese modernen Raubritter eine rechtlich fehlerhafte Website oder Homepage, dann erhält der Websitebetreiber eine Abmahnung wegen seines Webauftrittes.

Die Abmahnkanzleien berechnen dann den Streitwert absichtlich zu hoch, um noch mehr Geld mit dem abzuschaffenden Rechtsinstrument der Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung abzuzocken.

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Abmahnung wegen Ihrer Homepage oder wegen Ihrer Website effektiv abwehren.

Schnellübersicht:

  • Abmahnsicherer Webauftritt nicht in Deutschland
  • Keine Abmahngebühren zahlen
  • Abschreckende, rechtliche Hinweise
  • Vorteile einer Auslandsgesellschaft
  • Vorzüge einer ausländischen Anschrift
  • Anonymer, unabmahnbarer Webhost im Ausland
  • Lassen Sie andere für die Abmahnhaie haften
  • Kostenlose Rechtsberatung bei Abmahnung wegen Website
  • Abmahnanwälten eine Falle stellen mit einer Werbemail.
  • Abzockanwälte ärgern

Abmahnsicherer Webauftritt nicht in Deutschland

Im übernormierten Deutschland ist es praktisch unmöglich, einen hundertprozentig abmahnsicheren Webauftritt zu erstellen. Dies liegt daran, dass es keine einheitliche Rechtsprechung zu den Wettbewerbsverstössen z.B. wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen und wegen mißlungener Allgemeiner Geschäftsbedingungen gibt. Viele Gerichte legen die Anforderungen, wann ein Rechtsverstoss zu einem Wettbewerbsvorteil führt oder wann er unerheblich ist, widersprüchlich aus.

Diese widerstreitenden Gerichtsentscheidungen machen das deutsche Internet zu einem rechtsunsicheren Raum, der sich zu einem lukrativen Geschäftsmodell für Abmahnkanzleien entwickelt hat, die sich auf Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Internetrecht spezialisiert haben.

Unser kostenloser Ratgeber für Internetunternehmer und Existenzgründer soll dies ändern und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich am besten gegen eine anwaltliche Abmahnung im Internet wegen Ihres Webauftrittes zur Wehr setzen, und wie Sie von vornherein verhindern, dass sich Abmahnkanzleien auf Ihre Kosten an vorgeschobenen Rechtsverstössen bereichern können.

Unser Ratgeber für abmahnsichere Webauftritte hat folgende Themen:

Keine Abmahngebühren zahlen

Wenn Sie eine anwaltliche Abmahnung mit einer Kostennote erhalten haben, können Sie die geltend gemachten Abmahngebühren auf 0 Euro reduzieren, wenn Sie sich richtig verhalten.

Abschreckende, rechtliche Hinweise

Dumme oder arbeitsscheue Abmahnkanzleien können Sie schon mit einigen kämpferischen und rechtlichen Hinweisen überzeugen, nicht Sie sondern andere Websitebetreiber wegen irgendwelcher Wettbewerbsverstösse abzumahnen.

Vorteile einer Auslandsgesellschaft

Die Belästigung durch Abmahnhaie können Sie durch eine Auslandsgesellschaft im abmahnfreien Ausland mit Zweigstelle in Deutschland verhindern.

Vorzüge einer ausländischen Anschrift

Eine ausländische Anschrift ist billiger als eine Auslandsgesellschaft, aber genauso mächtig, um den deutschen Abmahnkanzleien keine Möglichkeit zu geben, sich auf Ihre Kosten mit Abmahngebühren zu bereichern.

Anonymer, unabmahnbarer Webhost im Ausland

Auch ein ausländischer und anonymer Webhost ist eine elegante Lösung, um dem Abmahnungswahnsinn in Deutschland durch gierige Abmahnkanzleien zu entgehen.

Lassen Sie andere für die Abmahnhaie haften

Wenn Sie unbedingt eine deutsche Anschrift im Impressum und bei der Registrierstelle für Ihre Websitedomain haben möchten, können Sie die Haftung für etwaige Rechtsstreitigkeiten mit Abmahnkanzleien auf Experten verlagern, die Ihnen einen abmahnsicheren Webauftritt erstellen.

Unser Ratgeber für abmahnsichere Webauftritte im Wert von 17 Euro ist zur Zeit noch kostenlos. Bevor wir unsere Meinung ändern, können Sie ihn gleich hier kostenlos herunterladen und sich auf eine abmahnfreie Karriere im Internet freuen.

Ratgeber für Internetunternehmer, wie Sie am besten auf eine Abmahnung im Internet reagieren, und wie Sie Ihren Webauftritt vor Abmahnkanzleien schützen. Gleich bestellen und nie wieder Abmahngebühren zahlen.

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Ihre E-Mail-Adresse behandeln wir vertraulich. Die Weitergabe an Dritte ist nicht vorgesehen.

Kostenlose Rechtsberatung bei Abmahnung wegen Website

Wenn eine Abmahnkanzlei Sie wegen Ihres Webauftrittes abgemahnt hat, und Sie die Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht bezahlen können oder wollen, zahlt Ihnen der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine entsprechende Rechtsberatung. Ob auch Sie diese Voraussetzungen für eine kostenlose Rechtsberatung erfüllen, erfahren Sie unter Anspruch auf Beratungshilfe prüfen.

Wenn Sie noch keine Vorstellung haben, wie Sie im Internet Geld verdienen können, empfehlen wir Ihnen kostenlose englische Anleitungen. Mehr.

Abmahnanwälten eine Falle stellen mit einer Werbemail.

Es gibt ein BGH-Urteil, dass Abmahnanwälten das Recht auf eine Abmahngebühr wegen ungebetener Werbung unter gewissen Voraussetzungen abspricht.

Wenn Sie dieses Urteil kennen und ausnutzen, können Sie den Abmahnkanzleien eine Werbemail schicken und die Abmahngebühr müssen Sie dann doch nicht zahlen.

Wenn Sie dieses BGH-Urteil konsequent umsetzen, können Sie nicht nur Geld mit E-Mail Marketing verdienen, sondern Abmahnkanzleien das Handwerk legen, indem Sie einen Prozeß provozieren, den die Abzockkanzleien aufgrund dieses BGH-Urteiles verlieren werden.

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