Hier erfahren Sie, in welchen Rechtsangelegenheiten Beratungshilfe gewährt wird, wie Sie Ihren Anspruch auf Beratungshilfe selber berechnen und wie Sie Beratungshilfe online beantragen können.
Übersicht:
- Beratungshilfe in welchen Angelegenheiten?
- Beratungshilfe in Strafsachen
- Beratungshilfe berechnen
- Beratungshilfe beantragen
- Beratungshilfe online beantragen
- Weitere Links zum Thema Beratungshilfe:
Beratungshilfe in welchen Angelegenheiten?
Nach dem Beratungshilfegesetz erhalten Rechtssuchende mit geringem Einkommen Beratungshilfe.
Beratungshilfe wird nach § 2 Absatz 2 Beratungshilfegesetz nur in folgenden Angelegenheiten gewährt:
- im Zivilrecht einschließlich Insolvenzrecht und der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind,
- im Verwaltungsrecht,
- im Verfassungsrecht
- im Sozialrecht
Die obigen Rechtsangelegenheiten beinhalten auch eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, wenn Sie keine außergerichtliche Einigung erzielen konnten. Die außergerichtliche Vertretung beinhaltet auch irgendwelche anwaltlichen Tätigkeiten wie z.B. dass die Rechtsanwaltskanzlei Ihren Gegner anschreibt usw..
Beratungshilfe in Strafsachen
Beratungshilfe in Strafsachen und in Ordnungswidrigkeiten wird nach § 2 Absatz 2 Beratungshilfegesetz nur für die Beratung gewährt. Die Beratungshilfe erstreckt sich im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht auf anwaltliche Tätigkeiten, wie z.B. schriftliche oder mündliche Verhandlungen mit den Strafverfolgungsorganen usw..
Beratungshilfe berechnen
Ihren etwaigen Anspruch auf Beratungshilfe berechnen Sie folgt:
Von Ihrem Nettoeinkommen und dem Ihrer Familienangehörigen ziehen Sie folgende Ausgaben und Freibeträge ab:
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- Ihre Miete mit Nebenkosten,
- Grundfreibetrag von 360 Euro *) für Antragsteller
- Grundfreibetrag von 360 Euro *) für Ehepartner oder Lebenspartner des Antragstellers
- Erwerbstätigenfreibetrag von 180 Euro *) für berufstätige Antragsteller und Ehepartner
- Kinderfreibeträge von 253 Euro *) pro Kind.
- Etwaige berufsbedingte Werbungskosten und andere steuerliche Absetzungsmöglichkeiten, die auch Ihr Finanzamt anerkennt.
Wenn Ihnen nach Abzug aller Ausgaben und Freibeträge ein einzusetzenden Einkommen von maximal 14 Euro verbleibt, haben Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe.
*) Änderungen, Irrtümer und Fehler bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Beratungshilfe beantragen
Beratungshilfe können Sie bei Ihrem Amtsgericht beantragen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine soforte Entscheidung erhalten, ob Sie Beratungshilfe gewährt bekommen oder auch nicht.
Beratungshilfe online beantragen:
Den amtlichen Vordruck können Sie auch hier online ausfüllen, ausdrucken und bei Ihrem Amtsgericht hereinreichen mit der Bitte um Erteilung eines Beratungshilfescheines.
Diesen Onlineantrag für Beratungshilfe erhalten Sie, wenn Sie nachfolgendes Formular ausfüllen und abschicken.
Weitere Links zum Thema Beratungshilfe:
Das Beratungshilfegesetz können Sie als pdf-Datei kostenlos unter folgender Adresse herunterladen:
www.gesetze-im-internet.de/berathig/index.html
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